[44] Außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer
Der Rechnungshof untersuchte den Abzug von außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 Einkommensteuergesetz. Zu diesen außergewöhnlichen Belastungen zählen zum Beispiel Aufwendungen, die durch Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Scheidung, Todesfall oder auch Unwetter entstehen.
Der Rechnungshof stellte fest, dass von den insoweit geprüften 749 Steuerbescheiden jeder fünfte fehlerhaft war. Bei der festgestellten Bearbeitungsqualität entspricht dies landesweit Steuerausfällen von 7 Mio. Euro jährlich. Da die Fehler überwiegend auf nur wenigen Ursachen beruhten, sah der Rechnungshof gute Chancen, die Bearbeitungsqualität zu optimieren.
Er schlug vor, die Finanzämter auf die Hauptfehlerursachen in geeigneter Weise hinzuweisen. Des Weiteren sollte das Risikomanagementsystem optimiert werden. In einem ersten Schritt sollte der bestehende Risikohinweis um aussagekräftige Schlagworte zu möglichen Fehlerquellen ergänzt werden. Langfristig wäre anzustreben, durch neue Kennzahlen im DV-System zielgerichtete Risikohinweise zu ermöglichen. Das Finanzministerium sollte dies auf Bundesebene anregen.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, die Vorschläge des Rechnungshofs baldmöglichst umzusetzen.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat mitgeteilt, die Bediensteten in den Finanzämtern seien über die geltende Rechtslage und die hierzu bestehenden Verwaltungsanweisungen eingehend unterrichtet worden. Sie habe sich auch auf Bundesebene dafür eingesetzt, den bestehenden Risikohinweis um aussagekräftige Schlagworte zu ergänzen. Die zuständige Bundesarbeitsgruppe habe einen entsprechenden Vorschlag jedoch mehrheitlich abgelehnt. Den weiteren Vorschlag des Rechnungshofs, den Sachbereich der außergewöhnlichen Belastungen mit zusätzlichen Kennzahlen zu versehen, halte sie für sinnvoll. Der dazu notwendige Programmieraufwand sei jedoch erheblich. Deshalb könne dieser Vorschlag erst verwirklicht werden, wenn die Migration der DV-Verfahren nach KONSENS Stufe I abgeschlossen ist. Die Landesregierung werde ihn jedoch anschließend auf Bundesebene weiterverfolgen.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 13.10.2011 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Dass es auf Bundesebene keine Bereitschaft gab, den bestehenden Risikohinweis um aussagekräftige Schlagworte zu ergänzen, hält der Rechnungshof für nicht sachdienlich. Bedauerlich ist ebenfalls, dass die Landesregierung vorläufig keine Möglichkeit sieht, die - von ihr für sinnvoll erachteten - zusätzlichen Kennzahlen zu realisieren. Leider teilt unsere Empfehlung insoweit das Schicksal einer Reihe anderer Vorschläge zu den DV-Systemen in der Steuerverwaltung. Die Verwaltung sollte Vorsorge treffen, dass wichtige kleinere DV-Verbesserungen auch während der Realisierungsphase von DV-Großprojekten möglich bleiben.