[43] Steuervorteile bei Gebäuden in Sanierungsgebieten
Die Finanzkontrolle untersuchte 88 Einkommensteuerfälle, bei denen wegen Gebäude-Sanierungsmaßnahmen eine Steuerbegünstigung von mindestens 20.000 Euro gewährt wurde. Rund zwei Drittel wurden beanstandet. Je geprüften Fall wurden durchschnittlich 10.000 Euro zu Unrecht gewährt.
Die Finanzämter ließen die Hauseigentümer vielfach in den Genuss der Steuervorteile kommen, obwohl die Voraussetzungen, wie z. B. die Steuerbescheinigung der Gemeinde, nicht vorlagen. In anderen Fällen gewährten sie die Steuerbegünstigung für Kosten, welche die Gemeinden zu Unrecht in die Steuerbescheinigung aufgenommen hatten. Die Finanzämter hätten die Gemeinden in diesen Fällen zur Rücknahme der (bindenden) Bescheinigung veranlassen müssen. Zu Unrecht wurden Steuervorteile auch für neu geschaffene Wirtschaftsgüter gewährt. Bei Erwerbermodellen beachteten die Finanzämter oftmals nicht, dass nur solche Modernisierungsmaßnahmen steuerbegünstigt sind, die nach Abschluss des Kaufvertrags zwischen dem Bauträger und dem Erwerber durchgeführt wurden.
Um die Arbeitsqualität nachhaltig zu verbessern, hat der Rechnungshof zahlreiche Vorschläge gemacht.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, die Empfehlungen des Rechnungshofs baldmöglichst umzusetzen.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat mitgeteilt, die Steuerverwaltung habe ihre Bediensteten hinsichtlich der fehleranfälligen Bereiche sensibilisiert. Zudem sei den Finanzämtern unter anderem eine Checkliste mit Handlungsanweisungen zur Verfügung gestellt worden. In Bezug auf das dem Besteuerungsverfahren vorgelagerte Bescheinigungsverfahren sei inzwischen beschlossen worden, die bundeseinheitlichen Bescheinigungsrichtlinien zu überarbeiten. Dabei sollen die Empfehlungen des Rechnungshofs eingebracht werden.
Das Wirtschaftsministerium habe die Bewilligungsstellen über die Prüfungsergebnisse informiert. Es habe sie aufgefordert, die Gemeinden im Rahmen der Beratung auf die zutreffende Anwendung der Bescheinigungsrichtlinien hinzuweisen.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 27.07.2011 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die Landesregierung hat nahezu alle Empfehlungen des Rechnungshofs umgesetzt. Abgelehnt wurde allerdings, die Zuständigkeit für das Bescheinigungsverfahren von den Gemeinden auf Landesbehörden zu übertragen. Mit diesem Vorschlag sollte verhindert werden, dass Gemeinden Steuerbescheinigungen zu Unrecht erteilen, um sanierungsbedürftige Gebäude für Investoren interessanter zu machen.