[42] Organisation und Arbeitsweise der Erbschaftsteuerstellen und der Bedarfsbewertung

Beratende Äußerung vom 20.01.2006 (Kapitel 1201)

Die Beratende Äußerung zeigte erhebliche Defizite in der Aufbau- und Ablauforganisation der Erbschaftsteuerstellen und der Bedarfsbewertung auf. Die im Wesentlichen damit in Zusammenhang stehenden Bearbeitungsmängel führten zu Steuerausfällen und Zinsschäden in Millionenhöhe.

Der Rechnungshof forderte, umgehend Maßnahmen gegen die hohen Steuerausfälle einzuleiten. Da die Erbschaftsteuerstellen fiskalisch sehr ertragreich arbeiten, sollte bei Personalreduzierungen in diesem Bereich große Zurückhaltung geübt werden. Darüber hinaus regte der Rechnungshof unter anderem an, die Arbeitsabläufe und den Personaleinsatz zu optimieren sowie die Arbeitsgebiete neu zu strukturieren.

Parlamentarische Behandlung

Der Finanzausschuss hat die Beratende Äußerung in vier Sitzungen beraten. Auf seine Empfehlung hat der Landtag die Landesregierung ersucht, die Effizienz der Erbschaftsteuerstellen zu verbessern. Dazu sollten die Arbeitsabläufe und der Personaleinsatz optimiert sowie die Arbeitsgebiete neu strukturiert werden. Insbesondere bei den fiskalisch bedeutsamen Steuerfällen sollte die Qualität deutlich verbessert werden. Zudem sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die erheblichen Zinsschäden zu vermeiden. Ferner wurde die Landesregierung ersucht, weitere Erbschaftsteuerstellen in den ländlichen Raum zu verlagern, die DV-Verfahren und die Fortbildungskonzepte zu verbessern sowie einen elektronischen Datenaustausch mit den Standesämtern einzuführen. Hinsichtlich der Bedarfsbewertung wurde die Landesregierung gebeten, die Arbeitsqualität bei der Feststellung dieser Werte zu verbessern. Außerdem sollte eine Gesetzesänderung angestrebt werden, mit dem Ziel, die tatsächlichen Wertverhältnisse bei den Grundstücken wirklichkeitsnäher abzubilden.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat dargelegt, dass sie die Empfehlungen des Rechnungshofs inzwischen weitgehend umgesetzt habe. Hingegen könne das elektronische Erbschaftsteuerverfahren erst im Rahmen des DV-Großprojekts KONSENS modernisiert werden. Darüber hinaus stünden vorläufig keine Ressourcen für eine Neu- oder Weiterentwicklung des DV-Verfahrens zur Verfügung. Hinsichtlich des Datenaustauschs mit den Standesämtern sei die Ausarbeitung der fachlichen Vorgaben noch nicht abgeschlossen. Die Landesregierung werde die Umsetzung dieser Empfehlung jedoch weiterhin unterstützen.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 16.12.2010 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Der Rechnungshof hat die Organisation und Arbeitsweise der Erbschaftsteuerstellen und der Bedarfsbewertung inzwischen erneut untersucht. Die wesentlichen Prüfungsergebnisse sind in der Denkschrift 2012, Beitrag Nr. 21, dargestellt. Demnach ist es der Verwaltung noch immer nicht gelungen, die aufgezeigten Mängel zu beseitigen.