[40] Die Einheitsbewertung des Grundbesitzes

Denkschrift 1999 Beitrag Nr. 18 (Kapitel 1201)

Die Einheitswerte für den Grundbesitz werden im Wesentlichen für die den Gemeinden zustehende Grundsteuer benötigt. Der Rechnungshof schlug bereits 1999 vor, das Land sollte die Bewertung des Grundbesitzes von den Finanzämtern auf die Gemeinden übertragen. Zudem sollte das bundeseinheitliche Verfahren vereinfacht werden. Dadurch könnten die jährlichen Kosten von mehr als 35 Mio. Euro verringert werden.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, darauf hinzuwirken, das sehr aufwendige und komplizierte Verfahren für die Einheitsbewertung zu vereinfachen. Zudem sollte angestrebt werden, die Bewertung des Grundbesitzes auf die Gemeinden zu übertragen, mindestens aber die Kosten angemessen ersetzt zu erhalten.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat wiederholt, zuletzt im Juni 2010, berichtet, wie die Arbeiten zur Reform der Grundsteuer auf Bundesebene sich entwickeln. Eine von der Finanzministerkonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe hatte zunächst mehrere Modelle entwickelt, um die Bewertung zu vereinfachen. Die Landesregierung habe ein von Bayern und Rheinland-Pfalz 2004 vorgeschlagenes einfaches und kostengünstiges Modell unterstützt. Danach soll die Grundsteuer verkehrswertunabhängig angesetzt werden. Dieses Modell habe bislang noch keine Mehrheit gefunden. Eine weitere Arbeitsgruppe habe inzwischen eine Machbarkeitsstudie erstellt, ob die Grundsteuer auf Basis der Verkehrswerte reformiert werden könne. Damit liege ein alternativer Reformansatz vor. Einige Länder, zu denen auch Baden-Württemberg gehöre, hielten es außerdem für erforderlich zu prüfen, ob und inwieweit auf der Basis wertunabhängiger Kriterien eine Vereinfachung der Grundsteuer erreicht werden könne. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder setzten im Januar 2010 eine weitere Arbeitsgruppe ein. Diese soll alle Reformansätze bewerten und Vorschläge für das weitere Verfahren vorlegen.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den abschließenden Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 16.12.2010 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Das Ziel wurde bisher nicht erreicht. Zu hoffen bleibt, dass die Arbeiten auf Bundesebene zügig abgeschlossen werden und sich das bayerisch/rheinland-pfälzische Modell durchsetzen wird.