[39] Förderung von Demonstrationsvorhaben im Energiesektor

Denkschrift 2010 Beitrag Nr. 14 (Kapitel 0711)

Der Rechnungshof prüfte, wie das damals zuständige Wirtschaftsministerium Demonstrationsvorhaben der rationellen Energieverwendung und Nutzung erneuerbarer Energieträger einschließlich des Bioenergiewettbewerbs von 2000 bis August 2009 förderte.

Die Auswahlkriterien hielt der Rechnungshof nicht für ausreichend niedergelegt. Er hatte bei einzelnen Projekten Zweifel an der Förderfähigkeit. Das Verfahren bei den Demonstrationsvorhaben war intransparent. Nur in Einzelfällen dokumentierte das Ministerium Erkenntnisse und Erfahrungen aus den Projekten. Die Zuständigkeiten für Fördermaßnahmen im Energiebereich waren auf verschiedene Ressorts verteilt. Neben dem Wirtschaftsministerium förderten das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, das Umwelt- sowie das Wissenschaftsministerium ähnliche Projekte nach unterschiedlichen Ansatzpunkten.

Der Rechnungshof forderte, Kosten, Nutzen und Risiken von Förderprojekten zu analysieren und zu bewerten. Sie sollten auf ihre umweltbezogene Wirkung und Umsetzbarkeit hin überprüft werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen sollten dokumentiert werden und in künftige Förderprogramme einfließen. Es sollten nur solche Vorhaben gefördert werden, die andernfalls nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden können. Die Landesregierung sollte prüfen, inwieweit die Zuständigkeiten für die erneuerbaren Energien optimiert werden können. Operative Aufgaben sollten auf eine Ebene unterhalb des Ministeriums verlagert werden.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Mitteilung des Rechnungshofs zur Kenntnis genommen und die Landesregierung gebeten, über das Veranlasste zu berichten.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass sie keine Auswahlkriterien festgelegt, das Auswahlverfahren aber neu gestaltet habe. Die Projekte werden nach Abschluss evaluiert werden. Daraus sollen auch Erkenntnisse für künftige Förderungen gewonnen werden. Die Zuständigkeiten für die Förderung erneuerbarer Energien seien im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zusammengefasst worden.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 15.03.2012 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die Empfehlungen des Rechnungshofs sind teilweise umgesetzt worden.