[38] Behandlung kommunaler Altlasten am Beispiel ehemaliger Gaswerkstandorte

Denkschrift 2010 Beitrag Nr. 17 (Kapitel 1005)

Der langwierige stufenweise Verwaltungsablauf bei der Förderung der Altlastensanierung blieb jahrelang unverändert, obwohl die Fördermittel von mehr als 50 Mio. Euro (1994) auf 15 Mio. Euro (2004) jährlich gesenkt wurden. Der Großteil der Mittel war durch laufende Fördervorhaben gebunden. Für neue Sanierungsprojekte waren jährlich weniger als 5 Mio. Euro verfügbar. Am Beispiel von 16 ehemaligen Gaswerkstandorten prüfte die Finanzkontrolle, wie die Abläufe bei der Förderung der Altlastenbehandlung zu vereinfachen und zu straffen sind. Sie stellte fest, dass auf die veränderten Rahmenbedingungen nicht angemessen reagiert wurde. Vorhaben wurden über mehrere Jahre ausgesetzt und Untersuchungen in die Länge gezogen. Ebenso wurden die Fördersätze nicht reduziert. Der Personal- und Zeitaufwand sowohl beim fachlichen Beratungsorgan als auch bei den Bewilligungsstellen stand in keinem Verhältnis zum Fördergeld.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, die Bewertungsverfahren zeitlich zu straffen und die Sanierungsverfahren wirtschaftlich zu bewerten. Kosten-Nutzen-Bewertungen sollten verstärkt durchgeführt werden.

In Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden sollte geprüft werden, ob für Sanierungsmaßnahmen ein einheitlicher Fördersatz von 50 Prozent festgelegt und mittelfristig eine Festbetragsregelung angestrebt werden könnte. Dabei sollte auch geprüft werden, ob der Verteilungsausschuss aufgelöst und die Förderung auf die Regierungspräsidien übertragen werden soll.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat mitgeteilt, sie werde die Anregung des Rechnungshofs, die Abwicklung der Förderprogramme zu vereinfachen, bei der laufenden Novellierung der Förderrichtlinien Altlasten berücksichtigen. Nach Gesprächen mit den kommunalen Landesverbänden sehe die Landesregierung keine Möglichkeiten, einen einheitlichen Fördersatz von 50 Prozent festzulegen. Dieser Fördersatz würde viele Kommunen finanziell überfordern. Ebenso sprachen sich die kommunalen Landesverbände dafür aus, den Verteilungsausschuss Altlasten beizubehalten. Er sei ein gutes Steuerungsinstrument der landesweiten Altlastenförderung.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 24.05.2012 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die Vorschläge des Rechnungshofs wurden nur teilweise umgesetzt. Von einer weiter gehenden Vereinfachung der Förderverfahren konnten die kommunalen Landesverbände nicht überzeugt werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Ar­beitsaufwand und das Fördervolumen in den nächsten Jahren entwickeln werden.