[37] Zuwendungen zum Bau und zur Sanierung von Pflegeheimen
Um eine möglichst wohnortnahe Grundversorgung der Bevölkerung aufzubauen und zu sozial tragbaren Pflegesätzen beizutragen, förderte das Land den Bau und die Sanierung von Pflegeheimen. Die Zuwendungen betrugen jährlich durchschnittlich 52 Mio. Euro. Grundsätzlich sollte allen Bewohnern ein Einzelzimmer zur Verfügung gestellt werden.
Der Rechnungshof stellte fest, dass landesweit mehr Dauerpflegeplätze als erforderlich vorhanden waren. Bei den Kurzzeit- und Tagespflegeplätzen bestand landesweit noch ein Bedarf. Ein großer Teil der Bewohner lebte allerdings in Zwei- und Mehrbettzimmern. Das Förderprogramm wurde 2011 nicht weitergeführt.
Die Zuwendungen wurden als Festbetrag bewilligt. Einsparungen verblieben bei dieser Finanzierungsart grundsätzlich bei den Zuwendungsempfängern. Die für die Förderung maßgebenden Kostenrichtwerte wurden nicht überprüft. Ob die voraussichtlichen Kosten angemessen waren, konnte trotz baufachlicher Prüfung nicht in allen Fällen beurteilt werden. Teilweise wurde auch unzureichend geprüft. Eine erhebliche Anzahl von Maßnahmen wurde überhöht gefördert. Nicht alle Zuwendungsempfänger legten den geforderten Verwendungsnachweis vor. Zum Teil waren Verwendungsnachweise noch nicht geprüft.
Der Rechnungshof empfahl, abgerechnete Baumaßnahmen mit hohen Kostenabweichungen generell baufachlich zu prüfen. Fehlende Verwendungsnachweise sollten eingefordert oder Zuwendungen zurückgefordert werden. Vorliegende Verwendungsnachweise sollten geprüft und Zuwendungen für beanstandete Baumaßnahmen zurückgefordert werden.
Parlamentarische Behandlung und Erledigung
Der Landtag hat von der Mitteilung des Rechnungshofs Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die Anregungen des Rechnungshofs wurden aufgegriffen. Alle fehlenden Verwendungsnachweise liegen vor und sind geprüft. Baumaßnahmen mit hohen Kostenabweichungen wurden zusätzlich baufachlich geprüft. Zuwendungen von mehr als 1 Mio. Euro wurden 2009 und 2010 zurückgefordert und erstattet.