[34] Zuwendungen nach der Richtlinie Ausgleichszulage Landwirtschaft
Die Ausgleichszulage Landwirtschaft ist ein Programm, das von der EU und vom Bund mitfinanziert wird. Gefördert werden sollen landwirtschaftliche Betriebe in Gegenden, die durch ungünstige Boden- und Klimaverhältnisse benachteiligt sind. Die Förderung war in den letzten Jahren sehr ausgedehnt worden. Der Rechnungshof forderte, die Fördermittel wieder auf die stärker benachteiligten Gebiete, wie z. B. die Berggebiete, zu konzentrieren. Damit würde die Zahl der Anträge halbiert. Wenn nur Beträge ab 500 Euro ausgezahlt würden, könnten sie weiter vermindert werden. Die Verwaltungskosten könnten dadurch erheblich reduziert werden.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, die Richtlinie neu zu strukturieren. Dies habe spätestens dann zu geschehen, wenn die Gebietskulisse von der EU neu abgegrenzt wird. Dabei sollen insbesondere stärker benachteiligte Gebiete - zulasten gering benachteiligter - gefördert und die Abgrenzungskriterien für Berggebiete neu definiert, die Förderung von „Steillagen“ vereinfacht und die Förderung von „kleinen Gebieten“ ausgeschlossen werden.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat zweimal berichtet. Für Änderungen seien die EU-Vorgaben der neuen Förderperiode ab 2014 entscheidend. Sie liegen noch nicht vor. Die EU beabsichtige, die Gebietskulisse neu abzugrenzen. Die Kriterien für Berggebiete sollen bestehen bleiben. Die Landesregierung werde prüfen, die Förderung von Steillagen zu vereinfachen und die Flächen der bisherigen Kleinen Gebiete in die übrigen Förderkulissen zu integrieren. Die Förderung sei 2012 stärker auf Grünlandflächen konzentriert worden. Die Ausgestaltung der Förderhöhe hänge von den künftigen EU-Vorgaben ab, werde aber überprüft.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat die Berichte der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 11.10.2012 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die Landesregierung beabsichtigt, die Richtlinie auch im Sinne der Vorschläge des Rechnungshofs weiterzuentwickeln. Dies hängt jedoch von Entscheidungen der EU ab. Die Zielerreichung lässt sich daher noch nicht abschließend beurteilen.