[33] Förderprogramme im Geschäftsbereich des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum

Denkschrift 2007 Beitrag Nr. 22 (Kapitel 0802 bis 0804, 0829 und 0831)

Im Geschäftsbereich des Ministeriums existieren zahlreiche Förderprogramme. 2004 wurden rund 400 Mio. Euro Fördermittel ausgezahlt. Davon finanzierte das Land etwa die Hälfte. Der Rechnungshof forderte, die Programme systematisch zusammen zu führen und neu zu strukturieren, Zielkonflikte sollten beseitigt und Mitnahmeeffekte weitgehend ausgeschlossen werden. Zudem sollte ein systematisches Controlling eingeführt werden.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat über die Förderprogramme und das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) (Denkschrift 2008, Beitrag Nr. 15) gemeinsam beraten. Er hat die Landesregierung ersucht, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Programme im InVeKoS reduziert und der Mindestauszahlungsbetrag angemessen erhöht wird. Wenn der Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum (ab 2014) fortgeschrieben werde, solle die Regierung prüfen, wie die Programme weiter reduziert werden können. Zudem sollten die sogenannten Bruttoflächen baldmöglichst abschließend festgestellt werden. Mittels systematischen Controllings sollten die Verwaltungs- und Kontrollkosten überwacht sowie aufgrund dessen die Programme reduziert und vereinfacht werden.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat wiederholt, zuletzt am 28.09.2012, berichtet. Die Datentechnik sei verbessert worden. Sie habe sich bei der EU eingesetzt, dass die Programmvielfalt in der 1. Säule reduziert werde. Die Bruttoflächen seien festgestellt und der Mindestteilnahmeumfang für die einheitliche Betriebsprämie bzw. Direktzahlungen auf 1 Hektar festgelegt worden. Bei der EU sei für die Betriebskontrolle eine Bagatellgrenze von 0,1 Hektar je Betrieb erreicht worden. Für die Rückabwicklung von kleinen Abweichungen bei der Zuteilung von Zahlungsansprüchen gelte jetzt eine Bagatellgrenze von 50 Euro je Antragsteller. Durch zusätzliche EU-Regelungen würden die Anstrengungen, den Verwaltungsaufwand abzubauen, andererseits erschwert. Das Ministerium beteilige sich am Fördercontrolling des Landes. Controlling-Instrumente für Verwaltungs- und Kostenkontrolle lieferten jedoch keine belastbaren Datengrundlagen, da die Teilkosten und Prozesse der unteren Verwaltungsbehörden nicht einsehbar seien. Ebenso wenig könnten bei EU-Programmen die Kosten auf das einzelne Programm herunter gebrochen werden.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat die Berichte der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 28.09.2012 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die Empfehlungen wurden teilweise umgesetzt. Der Rechnungshof ist nach wie vor der Auffassung, dass die Zuordnung von Kosten zu Programmen und die Erfassung der Kosten und Prozesse der unteren Behörden möglich und für ein nützliches Fördercontrolling notwendig ist. Auch gegenüber der EU sind Kostendaten von Bedeutung. Das Anliegen wird weiter verfolgt.