[32] Zuwendungen für Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen
Die Zuwendungen des Landes für die Instandhaltung von Kulturdenkmalen betrugen 2007 mehr als 13 Mio. Euro.
Der Rechnungshof stellte fest, dass die Förderverfahren zu lange dauerten, zu kompliziert waren und zu hohe Kosten verursachten. Er empfahl, die Personalkapazitäten bei den Bewilligungsstellen dem Arbeitsaufkommen anzupassen. Außerdem wies er darauf hin, dass die Fördervorgaben des damaligen Wirtschaftsministeriums teilweise unzulänglich waren. Die Bewilligungsstellen setzten verschiedene Regelungen nicht korrekt um.
Der Rechnungshof machte deutlich, dass die vorhandenen Landesmittel zielgerichteter eingesetzt werden könnten, wenn eine parallel mögliche steuerliche Förderung ausgeschlossen werde.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, das Förderverfahren für Kulturdenkmale zu vereinfachen, zu beschleunigen und effizienter durchzuführen. Die Fördervorgaben sollten klar definiert und deren Einhaltung sichergestellt werden. Er bat zu prüfen, ob die Parallelität von Landesförderung und steuerlicher Förderung ausgeschlossen werden kann.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat berichtet, dass die Empfehlungen zu dem Förderverfahren für Kulturdenkmale sowie zu den Fördervorgaben umgesetzt worden seien. Außerdem sei ein Fördercontrolling installiert worden. Im Rahmen dessen würden künftig 10 Prozent der Förderfälle von Amts wegen überprüft werden. Die Parallelität von Landesförderung und steuerlicher Förderung solle beibehalten werden. Ein Ausschluss der Landeszuschüsse bei Erhalt einer steuerlichen Förderung könne dazu führen, dass wertvolles Kulturgut mangels Zumutbarkeit der Erhaltungspflicht für den Eigentümer nicht mehr gepflegt und erhalten würde.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 27.07.2011 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die Empfehlungen des Rechnungshofs wurden zeitnah aufgegriffen und weitgehend umgesetzt.