[31] Wohngeld vereinfachen
In Baden-Württemberg fielen 2008 Bearbeitungskosten für das Wohngeld von 25 Mio. Euro an. Das entspricht 30 Prozent der Wohngeldleistungen. Ein hoher Teil dieses Aufwands beruht darauf, dass das Wohngeld gegenüber anderen staatlichen Leistungen abgegrenzt werden muss. Um festzustellen, ob Wohngeld gezahlt wird, mussten das Wohngeldverfahren und ein Verfahren auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe durchgeführt werden. Nach Feststellungen der Finanzkontrolle wurden bei mindestens 28 Prozent der Wohngeldverfahren ein oder mehrere weitere Verfahren bearbeitet. Die Kosten für diese Doppelbearbeitungen betrugen allein bei den Wohngeldbehörden 7 Mio. Euro.
Der Rechnungshof schlug vor, die bisher getrennt laufenden Verfahren für die Bewilligung von Wohngeld mit denen für Arbeitslosengeld II und für Sozialhilfe zu verbinden. Dadurch könnten die Kommunen 7 Mio. Euro Personalkosten sparen. Hierzu müssten die Voraussetzungen für Wohngeldleistungen und die der anderen staatlichen Leistungen angeglichen werden. Darüber hinaus sollten der Untersuchungsgrundsatz gestärkt und der Datenabgleich verbessert werden. Um die Vorschläge zu realisieren, ist Bundesrecht zu ändern. Das Land sollte dies initiieren.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, auf Bundesebene tätig zu werden. Die Voraussetzungen für Wohngeld und für Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe, insbesondere bei dem zu berücksichtigenden Einkommen, sollten angeglichen werden.
Reaktion der Landesregierung
Die Vorschläge wurden auf Bundesebene in verschiedenen Gremien diskutiert. Die unterschiedlichen Auffassungen der Vertreter der anderen Länder und des Bundes haben keine Einigung zugelassen. Ein Gremium der Bauministerkonferenz soll bis Ende 2013 Vorschläge erarbeiten, durch die das Wohngeldrecht deutlich vereinfacht wird. Die kommunalen Landesverbände unterstützen zwar Vereinfachungen zur Senkung der Verwaltungskosten oder des Aufwands für den Bürger. Es müsse jedoch gewährleistet sein, dass keine finanzielle Mehrbelastung für die Kommunen entstehe und die Entlastungswirkung des Wohngelds für kommunal finanzierte Transferleistungen berücksichtigt werde. Die Landesregierung werde weiter auf Bundesebene initiativ bleiben. Die Zielrichtung wurde dahingehend konkretisiert, dass die Verfahren für Wohngeld und Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe administrativ verbunden werden sollen.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 20.06.2013 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die Ziele sind damit auf Landesebene erreicht. Die Umsetzung hängt davon ab, ob auf Bundesebene die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert werden. Dort wird zurzeit nur eine Vereinfachung ohne Angleichung der Leistungsvoraussetzungen und ohne administrative Veränderung betrieben.