[30] Forschungsinstitut für Edelmetalle und Metallchemie
Der Rechnungshof untersuchte, wie sich das Forschungsinstitut für Edelmetalle und Metallchemie seit seiner früheren Prüfung entwickelt hatte und inwieweit seine Vorschläge umgesetzt wurden. Das Institut zählt zu den zwölf wirtschaftsnahen Vertragsforschungseinrichtungen, die sich 2007 zur Innovationsallianz Baden-Württemberg zusammenschlossen.
Das Institut entwickelte sich wirtschaftlich sehr positiv. Die Förderung konnte binnen zehn Jahren von 1,9 auf 1,2 Mio. Euro jährlich reduziert werden. Im Prüfungszeitraum erzielte das Institut Überschüsse von durchschnittlich 200.000 Euro je Jahr. Der Förderbedarf ging entsprechend zurück. Die Förderung wurde jedoch weder zurückgefordert noch angepasst. Gleichzeitig wurde eine zu hohe Betriebsmittelreserve belassen. Fördermittel wurden früher abgerufen als notwendig. Die mit der Prüfung der Verwendungsnachweise betraute L-Bank prüfte diese nicht zeitnah. Dies wurde vom damaligen Wirtschaftsministerium nicht angemahnt. Angesichts der guten Einnahmemöglichkeiten des Instituts empfahl der Rechnungshof, die Förderung zu verringern. In Zukunft sollte die Förderstruktur Anreize schaffen, dass das Institut sich wirtschaftlich weiter verbessert. Weiterhin sollte die Förderung nach und nach weiter reduziert werden. Das Ministerium sollte der L-Bank eine Frist setzen, innerhalb der ihm der Prüfvermerk für die Verwendungsnachweise vorzulegen ist.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, die vom Rechnungshof empfohlene Förderstruktur zu prüfen. Weiterhin sollte bei der L-Bank ein Bericht über die Prüfung der Verwendungsnachweise der Institute der Innovationsallianz angefordert werden.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat mitgeteilt, das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft beabsichtige, wie vom Rechnungshof vorgeschlagen, ab 2013 eine Festbetragsfinanzierung für die Institute der Innovationsallianz einzuführen und das Bilden von Rücklagen in gewissem Umfang zuzulassen.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 19.07.2012 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Der Bericht zum Verfahren bei der L-Bank ergibt, dass das Verfahren wegen der technologie-politischen Intentionen nicht ordnungsgemäß abgewickelt wurde. Die Bewertung der Mitteilung der Landesregierung hängt davon ab, wie das Ministerium die Umstellung auf Festbetragsfinanzierung umsetzen wird und wie es den Finanzbedarf künftig bemisst. Der Rechnungshof wird dies weiter beobachten.