[29] Förderung von Vertragsforschungseinrichtungen

Denkschrift 2009 Beitrag Nr. 15 (Kapitel 0708)

Die Wirkung der Landesförderung von 1990 bis 1997 hatte der Rechnungshof 1999 untersucht und seine Feststellungen und Empfehlungen in einer Beratenden Äußerung (Landtagsdrucksache 12/4731) dargestellt. Er prüfte erneut, wie das Land Vertragsforschungseinrichtungen förderte. Die Möglichkeiten, Einnahmen aus Industrieaufträgen zu erzielen, sah er nach wie vor als verbesserungsfähig an. Indem die Institute mehr Industriemittel akquirierten, könnten sie wettbewerbsfähig bleiben. Die Hochschulen forschten zunehmend wirtschaftsnah und belegten damit Geschäftsfelder, die die Institute bisher allein abdeckten. Das Wirtschaftsministerium werde daher kritisch zu prüfen haben, inwieweit einzelne Institute ihre spezifischen Aufgaben (Alleinstellungsmerkmale) als Wirtschaftsförderungsmaßnahme wirksam erfüllen.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, zu berichten, wie sich die einzelnen An-Institute entwickeln und wie sie ihre spezifischen Aufgaben (Alleinstellungsmerkmale) wirksam erfüllen.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat die Entwicklung der Institute bis 2009 dargelegt und für jedes Institut in einer Kurzbeschreibung die Alleinstellungsmerkmale bewertet. Sie hat allen Instituten eine positive Entwicklung bescheinigt. Eine Überschneidung mit der Tätigkeit der Hochschulen liege nicht vor. Die Landesregierung stellt eine verstärkte Kooperation und enge Verflechtung zwischen den Hochschulen und den An-Instituten fest. Sie beabsichtigt, die institutionelle Förderung eher auszubauen, um den Gemeinnützigkeitsstatus der Einrichtungen nicht zu gefährden. Der Auftrag, insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen im Technologietransfer zu unterstützen, werde von den Instituten insgesamt in vollem Umfang erfüllt.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 21.07.2011 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die Landesregierung hat die Ausrichtung der Vertragsforschungseinrichtungen unter dem Gesichtspunkt ihrer spezifischen Aufgaben überprüft. Bei der weiteren institutionellen Förderung wird es nicht nur darauf ankommen, dass die Institute in ihrer Gesamtheit den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf kleine und mittlere Unternehmen ausrichten. Vielmehr muss dies bei jedem einzelnen Institut vorliegen. Auch bei einem interessanten Forschungsgebiet kann ein Institut aus der Förderfähigkeit hinauswachsen, wenn sich die Unternehmenslandschaft verändert. Der Rechnungshof wird dies weiter beobachten (siehe Beitrag Nr. 30 und Teil C Nr. 4).