[27] Betätigungsprüfung bei der Beteiligungsgesellschaft des Landes Baden-Württemberg mbH

Denkschrift 2012, Beitrag Nr. 16 (Kapitel 0620)

Das Land fasste in der Beteiligungsgesellschaft des Landes Baden-Württemberg mbH wichtige Landesbeteiligungen zusammen. Die Gewinne der Beteiligungsgesellschaft wurden jahrelang größtenteils nicht an den Landeshaushalt ausgeschüttet. Verfügbare Mittel wurden somit über Jahre hinweg dem Haushaltsgesetzgeber vorenthalten. Ein konkreter Bedarf für das auf diese Weise bei der Gesellschaft angesammelte Kapital wurde in deren Wirtschaftsplänen nicht ausgewiesen. Weil die Landesbeteiligungen nicht direkt beim Land, sondern von der als Holding zwischengeschalteten Beteiligungsgesellschaft gehalten werden, führte dies zu Mehrkosten von 1,1 Mio. Euro jährlich. Interessenkonflikte sah der Rechnungshof darin, dass ein Landesbediensteter, der für die Steuerung der Beteiligungsgesellschaft zuständig war, auch für diese Gesellschaft die Geschäftsbesorgung erledigte.

Der Rechnungshof empfahl, klar und verbindlich zu regeln, wann und in welchem Umfang Gewinne der Gesellschaft an das Land auszuschütten sind. Noch verfügbare flüssige Mittel von 4 Mio. Euro sollten ausgeschüttet werden. Die Holdingstrukturen der Landesbeteiligungen sollten unter einem konzeptionell-ganzheitlichen Blickwinkel untersucht werden. Die Geschäftsbesorgung für die Gesellschaft und die Wahrnehmung der Aufgaben der Beteiligungsverwaltung sollten organisatorisch getrennt werden.

Parlamentarische Behandlung und Erledigung

Die Vertreter des Ressorts haben im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft betont, dass die bei der Beteiligungsgesellschaft aufgelaufenen Mittel jetzt an das Land ausgeschüttet würden. Weder bei der Beteiligungsstruktur noch bei der vom Rechnungshof problematisierten Organisation der Beteiligungsverwaltung bestehe Handlungsbedarf. Der Landtag hat deshalb von der Mitteilung des Rechnungshofs Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 20.06.2013 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Der Landtag ist den Empfehlungen des Rechnungshofs nicht gefolgt. Ob und in welchem Umfang die Beteiligungsgesellschaft künftig Gewinne an das Land ausschüttet, bleibt abzuwarten.