[26] Glücksspiel
Der Rechnungshof empfahl dem Land, sich gegen eine Liberalisierung der Sportwetten auszusprechen. In der Ministerpräsidentenkonferenz sollte das Land darauf hinwirken, das staatliche Lotterie- und Sportwettenmonopol beizubehalten. Das Land sollte sich dafür einsetzen, die landesrechtlichen Bestimmungen über das gewerbliche Glücksspiel einheitlich für alle Länder im Glücksspielstaatsvertrag zu regeln. Die Länder sollten prüfen, ihre Landeslotterien unter einem rechtlichen Dach zusammenzuschließen. Aufgabe einer solchen Institution könnte sein, bundesweit Lotterien und Wetten anzubieten. Den Lottogesellschaften der Länder käme die Aufgabe zu, diese Angebote durchzuführen.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, die Beratende Äußerung des Rechnungshofs in ihre weiteren Überlegungen zur künftigen Regulierung des Glücksspielwesens einzubeziehen.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat wiederholt berichtet. Im November 2011 hat sie mitgeteilt, dass sich 15 von 16 Ministerpräsidenten auf den Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrags geeinigt haben. Dieser sehe, anstelle des bisherigen Sportwettenmonopols, eine Experimentierklausel mit 20 länderübergreifenden Konzessionen für einen Zeitraum von sieben Jahren vor. Das Lotteriemonopol werde beibehalten, der Vertriebsweg über das Internet wieder geöffnet. Beim gewerblichen Glücksspiel seien Regelungen vorgesehen, um die Zahl der Spielhallen zu begrenzen. Der neue Glücksspielstaatsvertrag werde voraussichtlich am 01.07.2012 in Kraft treten.
Die Landesregierung unterstütze den Vorschlag des Rechnungshofs, die Landeslotterien unter einem rechtlichen Dach zusammenzuschließen. Sie stehe damit unter den Ländern zwar noch allein, werde den Vorschlag aber weiterverfolgen.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 23.11.2011 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die Landesregierung hat die Empfehlungen des Rechnungshofs aufgegriffen und in die Verhandlungen über den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom 26.06.2012 eingebracht. Der länderübergreifende Kompromiss erforderte ein Abweichen vom Sportwettenmonopol zugunsten eines, zunächst zeitlich befristeten, Konzessionsmodells. Inzwischen ist auch Schleswig-Holstein dem geänderten Glücksspielstaatsvertrag beigetreten. Ob sich die Landesregierung mit dem Vorschlag durchsetzt, die Landeslotterien unter einem rechtlichen Dach zusammenzuschließen, bleibt abzuwarten.