[24] Vollzugliches Arbeitswesen
Das Land fasste 2001 die Betriebsstätten der 17 Justizvollzugsanstalten im Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen zusammen. Die Vollzugsanstalten in Baden-Württemberg waren 2009 mit 7.639 Gefangenen belegt, von denen 4.067 in Eigenbetrieben, Unternehmerbetrieben und Versorgungsbetrieben beschäftigt waren. Weitere Gefangene waren Schüler, Freigänger oder mit Hilfstätigkeiten beschäftigt.
Die 178 Eigen- und Unternehmerbetriebe hatten sehr unterschiedliche Betriebsergebnisse. Der Rechnungshof empfahl, die Betriebsstrukturen zu überprüfen. Das Land erstattet dem Landesbetrieb Aufwendungen für den Ausbildungsbereich nach Pauschalsätzen. Der Rechnungshof schlug vor, die zu hohen Pauschalsätze abzusenken. Der Landesbetrieb nimmt für seine Aufgaben Landesbedienstete in Anspruch. Das Verwaltungspersonal wird mindestens zu 80 Prozent für betriebliche Zwecke tätig. Der Rechnungshof empfahl, die Personalkostenerstattungen des Landesbetriebs für die Verwaltungsbediensteten von bisher 50 auf 80 Prozent zu erhöhen. Die Vorschriften zu den Gefangenenlöhnen wurden unterschiedlich angewandt. Der Rechnungshof forderte, die Vorschriften einheitlich anzuwenden. Außerdem verfügte der Landesbetrieb über sehr hohe Eigenmittel. Der Rechnungshof schlug vor, die Eigenmittel des Landesbetriebs abzubauen.
Parlamentarische Behandlung
Das Parlament stellte fest, dass Arbeit, arbeitstherapeutische Beschäftigung, schulische Bildung, Ausbildung und Weiterbildung für die Gefangenen als unternehmerische Zielsetzung des Landesbetriebs zu betrachten sind. Die Betriebsstrukturen sollten mit dem Ziel untersucht werden, die Wirtschaftlichkeit des Landesbetriebs zu verbessern. Die Erstattungsleistungen des Landes sowie die Personalkostenerstattungen des Landesbetriebs für die Verwaltungsbediensteten sollten überprüft werden. Die Vorschriften der Gefangenenentlohnung sollten flexibel gefasst werden.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass die Betriebsstrukturen analysiert und vielfältige Organisationsmaßnahmen durchgeführt worden seien. Die Kostenerstattungen für Ausbildung seien 2011 reduziert worden und würden künftig regelmäßig neu kalkuliert. An der bisherigen Personalkostenerstattung für die Verwaltungsbediensteten werde festgehalten. Die Regelungen zur Gefangenenentlohnung seien für eine flexible Handhabung vollumfänglich geeignet. In welcher Höhe Rücklagen gebildet würden, werde künftig mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft bedarfsorientiert entschieden.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 20.06.2013 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die Landesregierung hat wesentliche Empfehlungen des Rechnungshofs umgesetzt. Insbesondere wurden die Betriebsstrukturen überprüft und Organisationsmaßnahmen durchgeführt. Die Eigenmittel des Landesbetriebs wurden reduziert und Ablieferungen an den Landeshaushalt etatisiert. Bei den Kostenerstattungen wurden die Empfehlungen des Rechnungshofs nur teilweise umgesetzt.