[23] Kostendeckung in der Justiz

Denkschrift 2009 Beitrag Nr. 14 (Kapitel 0503, 0505 bis 0507, 0509)

Das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz 2004 sollte die Finanzsituation der Justiz verbessern, in Baden-Württemberg um 7 Mio. Euro. Der Rechnungshof stellte fest, dass sich das Defizit hier tatsächlich um 34 Mio. Euro erhöhte. Er wertete Meldungen von 14 der 16 Länder über die Folgen der Gesetzesänderung aus. Diesen Ländern fehlten gegenüber der Prognose 232 Mio. Euro.

Der Rechnungshof forderte, dass

  • gesetzliche Regelungen auf Bundesebene getroffen werden, die dieses Defizit zumindest ausgleichen;
  • die nicht kostendeckenden Gerichtsgebühren der Fachgerichtsbarkeiten sowie in Zivilverfahren, in Bußgeldverfahren und bei den Gerichtsvollziehern angehoben werden;
  • die Auslagen in Rechtssachen begrenzt und hierzu die Vorschläge des Rechnungshofs zur Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe und zur rechtlichen Betreuung umgesetzt werden.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten,

1. die Einzelempfehlungen des Rechnungshofs zu Gesetzesänderungen auf Bundesebene weiter zu verfolgen;
2. sich auf Bundesebene für einen finanziellen Ausgleich des durch das Kosten-rechtsmodernisierungsgesetz entstandenen zusätzlichen Defizits

einzusetzen.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat von Initiativen zu Gesetzesänderungen auf Bundesebene berichtet. Sie kündigte an, dass von Seiten des Bundesministeriums der Justiz vorgesehen sei, ein umfassendes Reformpaket im Kostenrecht zu schnüren. Darin werde die Frage der Höhe der Gerichtsgebühren gegebenenfalls zu diskutieren sein. Hier werde sich die Landesregierung für Lösungen im Sinne des Justizhaushalts einsetzen.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 16.12.2010 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die Landesregierung setzte sich auf Bundesebene mit Nachdruck dafür ein, eine ausreichende Entlastung für die Justizhaushalte der Länder zu erreichen. In das Gesamtpaket wurden auch Einzelempfehlungen des Rechnungshofs einbezogen. Die parlamentarischen Beratungen zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz und zum Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts wurden im Juli 2013 abgeschlossen. Nach einer Grobschätzung sollen die Länderhaushalte durch die Reform um 274 Mio. Euro entlastet werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Finanzsituation der Justiz in den nächsten Jahren tatsächlich entwickeln wird.