[21] Rechtliche Betreuung

Beratende Äußerung vom 20.05.2009 (Einzelplan 05)

Die Betreuerausgaben des Landes stiegen zwischen 1992 und 2008 von 0,3 Mio. Euro auf 44 Mio. Euro. Die 2005 eingeführte Pauschalvergütung für Berufsbetreuer trug zu diesem Kostenschub bei. Der Rechnungshof schlug vor, die Berufsbetreuervergütung um 4 Prozent zu senken. Betreuungen sollten durch Vorsorgevollmachten vermieden werden. Ein verstärkter Einsatz ehrenamtlicher Betreuer könnte die Ausgaben begrenzen. Der Steuerfreibetrag für die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Betreuer sollte angehoben werden. Der Rechnungshof empfahl Zielgrößen, mit denen jährlich 10 Mio. Euro eingespart werden könnten. Hierzu sollten Vormundschaftsgerichte, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine die Zielgrößen in den örtlichen Arbeitsgemeinschaften regelmäßig erörtern. Die Landesförderung der Betreuungsvereine sollte umgestaltet und für neu gewonnene ehrenamtliche Betreuer eine Zusatzförderung gewährt werden.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, die Vorschläge des Rechnungshofs zur Berufsbetreuervergütung und zur Steuerbefreiung ehrenamtlicher Betreuer auf Bundesebene einzubringen. Sie sollte auf vermehrte Vorsorgevollmachten hinwirken und Kennzahlen in den örtlichen Arbeitsgemeinschaften thematisieren. Die Förderung der Betreuungsvereine sollte unter Berücksichtigung der Zusatzförderung für gewonnene ehrenamtliche Betreuer neu strukturiert werden.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat mitgeteilt, sie habe die Empfehlungen des Rechnungshofs mehrfach auf Bundesebene eingebracht. Der Steuerfreibetrag ehrenamtlicher Betreuer sei zum 01.01.2011 angehoben worden. Die Landesregierung habe den zuständigen Gerichten die Betreuungsstatistik zur Diskussion in den örtlichen Arbeitsgemeinschaften übersandt. Für Vorsorgevollmachten werde regelmäßig in vielfältiger Weise geworben. Zum 01.01.2011 sei die neue modifizierte Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Betreuungsvereinen in Kraft getreten. Sie enthalte u. a. eine Zusatzförderung für neu gewonnene (außerfamiliäre) ehrenamtliche Betreuer.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 16.12.2010 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Der Rechnungshof hat wesentliche Ziele seiner Prüfung erreicht. Auf Bundesebene wurde der Steuerfreibetrag für ehrenamtliche Betreuer angehoben. Die Berufsbetreuervergütung wurde zwar nicht abgesenkt, aber auch nicht - wie von anderer Seite gefordert - erhöht.

Die Landesregierung hat die weiteren Empfehlungen des Rechnungshofs auf Landesebene umgesetzt. Für Vorsorgevollmachten wird verstärkt geworben. Die Kennzahlen in Betreuungssachen werden in den örtlichen Arbeitsgemeinschaften thematisiert. Die Landesförderung der Betreuungsvereine wurde entsprechend modifiziert.

Ob die Maßnahmen ausreichen, um den starken Anstieg der Betreuerausgaben zumindest zu bremsen, bleibt abzuwarten.