[20] Struktur der Grundbuchämter und Einführung des Elektronischen Grundbuchs in Baden-Württemberg

Beratende Äußerung vom 06.10.2006 (Einzelplan 05)

Baden-Württemberg verfügte mit 677 Grundbuchämtern über mehr Grundbuchämter als das übrige Bundesgebiet zusammen. Der Rechnungshof forderte, die 360 kommunalen Grundbuchämter im badischen Rechtsgebiet in die elf staatlichen Grundbuchämter zu integrieren. Damit könnten erhebliche Mittel eingespart werden. Die Grundbuchämter bei den württembergischen Amtsnotariaten sollten wegen der erheblichen Landesüberschüsse im notariellen Bereich beibehalten werden.

Bei der Einführung des Elektronischen Grundbuchs war Baden-Württemberg bundesweit Schlusslicht. Bis 2005 wurden landesweit nur 32 Prozent der damals 5,6 Mio. Grundbücher digitalisiert. Das Justizministerium legte das vom Rechnungshof bereits 2000 angemahnte umfassende Erfassungskonzept nicht vor. Unwirtschaftliche Erfassungsmethoden führten zu Mehrausgaben in Millionenhöhe. Der Rechnungshof forderte, die Daten beschleunigt zu erfassen.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat sich mit dem Thema fünfmal befasst. Er hat die Landesregierung zunächst ersucht, die Vorschläge des Rechnungshofs aufzugreifen und ein konkretes Umsetzungskonzept zu erarbeiten. Zuletzt wurde die Landesregierung gebeten, über die Umsetzung des Konzepts, die Digitalisierung der Grundbücher und den dafür erforderlichen Aufwand erneut zu berichten.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass die gegenwärtig bestehenden Grundbuchämter im Zuge der Notariatsreform bis Ende 2017 sukzessive aufgelöst und landesweit in 13 Amtsgerichte eingegliedert würden. Nach Abschluss des Projekts würden alle Grundbücher in elektronischer Form zur Verfügung stehen. Die geschätzten Kosten der Digitalisierung mit landesweit 53,5 Mio. Euro dürften ausreichen.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat die Berichte der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 15.03.2012 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die Konzentration der Grundbuchämter bei 13 Amtsgerichten entspricht im Grundsatz der Zielsetzung des Rechnungshofs, wenngleich er sich gegen die Aufgabe der Amtsnotariate ausgesprochen hatte. Die Hauptforderung des Rechnungshofs, die Grundbücher vollständig zu digitalisieren, soll vor 2018 erreicht werden. Das Justizministerium kann durch die modifizierten Erfassungsmethoden die Digitalisierungskosten reduzieren.