[19] Investitionsprogramm des Bundes für Ganztagsschulen
Der Bund unterstützte die Schaffung einer modernen Infrastruktur im Ganztagsschulbereich mit dem Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung (IZBB). Baden-Württemberg erhielt hieraus insgesamt 528,3 Mio. Euro und förderte damit mehr als 560 Maßnahmen. Die Fördermittel wurden nach dem „Windhundprinzip“ vergeben. Dadurch wurden die Mittel regional unausgewogen verteilt. Bei der Durchführung des Programms fehlte es an einem durchdachten eigenständigen Konzept des Landes. Die mangelhafte Steuerung führte zu einer unterschiedlichen und zum Teil grob fehlerhaften Förderpraxis. Zu bemängeln war auch das Verhalten einzelner Schulträger. Diese machten fehlerhafte Angaben zum Bauvolumen oder zum Verwendungszweck. Der Rechnungshof empfahl u. a., alle Maßnahmen zügig zu überprüfen und freiwerdende Mittel nach regionalen und sachlichen Gesichtspunkten umzuverteilen. Zukünftig sollten bei ähnlichen Förderungen die Erkenntnisse dieser Untersuchung berücksichtigt werden.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, bei allen abgeschlossenen Fördermaßnahmen mit einem Bewilligungsvolumen von mehr als 1,5 Mio. Euro zu prüfen, ob die Bewilligungsbescheide korrekt umgesetzt worden sind. Gegebenenfalls sollte das Zuwendungsvolumen korrigiert werden, um eventuell zu Unrecht bewilligte Mittel im Rahmen des IZBB neu vergeben zu können. Bei dem Landesprogramm „Chancen durch Bildung“ und dem Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen für die Kleinkinder sollten die Erkenntnisse der Untersuchung des Rechnungshofs berücksichtigt werden.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass aufgrund der Prüfungen der Regierungspräsidien bis Ende 2009 weitere IZBB-Maßnahmen mit insgesamt 2,9 Mio. Euro gefördert werden konnten. Bei dem Förderprogramm „Chancen durch Bildung“ bestehe für die Schulverwaltung und die kommunalen Schulträger ein bekanntes und transparentes Förderverfahren. Hier gelten die Regelungen der Schulbauförderung. Bei dem Programm „Investitionen für die Kleinkinder“ laufe die Förderung zielorientiert und zweckgerichtet, weil mit der einschlägigen Verwaltungsvorschrift der Gefahr eines Windhundverfahrens entgegengewirkt werde.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 29.07.2010 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Mit den veranlassten Maßnahmen ist die Landesregierung den Empfehlungen nachgekommen. Eine wesentliche Erkenntnis der Untersuchung ist, dass insbesondere bei Förderprogrammen mit hoher finanzieller Ausstattung mehr als bisher darauf geachtet werden sollte, dass überprüfbare Förderziele festgelegt und die beabsichtigten Wirkungen auch tatsächlich erreicht werden. Durch eine angemessene Steuerung ist die bedarfs- und zielgerechte, zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der öffentlichen Mittel sicherzustellen.