[17] Aufbaugymnasien mit Heim in Trägerschaft des Landes

Denkschrift 2009 Beitrag Nr. 11 (Kapitel 0416)

Der Rechnungshof ermittelte, dass die Aufbaugymnasien mit Heim im Schuljahr 2007/08 von 2.100 Schülern besucht wurden, von denen nur 232 im Internat wohnten. Außerdem waren die Hälfte der neu aufgenommenen Schüler faktisch Gymnasiasten der Normalform. Im Übrigen deckten die Gebühren für die Internatsunterbringung durchschnittlich lediglich 39 Prozent der Kosten. Der Rechnungshof stellte fest, dass die staatlichen Aufbaugymnasien mit ihrem ursprünglichen Konzept nicht mehr benötigt werden. Auch mit Blick auf die laufenden hohen finanziellen Belastungen sei eine Neuausrichtung zwingend geboten. Das Land könnte bis zu 2,9 Mio. Euro jährlich einsparen.

Der Rechnungshof forderte, die staatlichen Gymnasien mit Heim in Gymnasien der Normalform zu überführen. Die Schulträgerschaft des Landes sollte abgegeben und der Internatsbetrieb eingestellt werden.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, 

1. das erfolgreiche Konzept der Aufbaugymnasien den veränderten pädagogischen und gesellschaftlichen Herausforderungen anzupassen und

2. den Internatsbetrieb bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, dabei eine effiziente und effektive Organisationsstruktur zu schaffen und den Kostendeckungsgrad zu erhöhen.

Reaktion der Landesregierung

Angesichts der Weiterentwicklung des Bildungssystems in den vergangenen Jahrzehnten, so die Landesregierung, würde sich die ursprüngliche pädagogische Aufgabe der staatlichen Aufbaugymnasien mit Heim heute nicht mehr stellen. Sie wolle die pädagogische Idee, das betriebliche Management der Internate und die Kommunikationsstrategie modernisieren. Wesentliche Merkmale für die modernisierten Aufbaugymnasien seien u.a.: Internatsschule mit Angebot für Gymnasiasten mit besonderem Förderbedarf, ein enger Austausch mit den Gemeinschaftsschulen, eine Anpassung der Gebührenstaffelung und ein einheitliches Motto „Gemeinsames Leben und Lernen - Landesgymnasium mit Internat“. Sie sehe im Realschulaufsetzer der Aufbaugymnasien ein ideales überregionales Angebot für Absolventen der Gemeinschaftsschule, die eine allgemeine Hochschulreife anstreben und vor Ort keine Gemeinschaftsschule mit Sekundarstufe II vorfinden.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 24.05.2012 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Im Ausschuss wurden unsere Empfehlungen nicht übernommen. Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft gab an den Landtag die obigen zwei Empfehlungen, denen die Landesregierung nun nachgekommen ist. Die „modernisierten“ staatlichen Aufbaugymnasien sollen mittelfristig ein Prüfungsthema sein.