[16] Außerunterrichtliche Veranstaltungen der Gymnasien
Untersucht wurden die außerunterrichtlichen Veranstaltungen des Schuljahres 2007/08 an 43 öffentlichen Gymnasien. An diesen Schulen wurde dadurch auf 52.691 Unterrichtsstunden verzichtet. Dies entsprach rechnerisch 57 Vollzeitlehreräquivalenten im Wert von 3,3 Mio. Euro. Hochgerechnet auf das Land waren dies mindestens 340.000 Unterrichtsstunden oder 370 Vollzeitlehreräquivalente im Wert von 21,5 Mio. Euro. In diesem Umfang erhielten die Schüler keinen regulären Unterricht. Häufig fehlten bei den außerunterrichtlichen Veranstaltungen konkret definierte pädagogische Ziele und eine ausreichende Dokumentation. Der Rechnungshof empfahl, auf regulären Unterricht zugunsten anderer Maßnahmen nur zu verzichten, wenn konkrete pädagogische Ziele und die Wirkung dies rechtfertigen. Eine sachgerechte Dokumentation fördere die Transparenz und sichere die Qualität der außerunterrichtlichen Veranstaltungen.
Die Mittel für Reisekostenvergütungen reichten für die tatsächlich durchgeführten außerunterrichtlichen Veranstaltungen nicht aus. Lehrkräfte verzichteten daher häufig ganz oder zum Teil auf ihre Erstattungen. An den untersuchten Schulen waren dies im Schuljahr 2007/08 mindestens 155.000 Euro. Der Rechnungshof forderte, angesichts der Bedeutung, die das Kultusministerium außerunterrichtlichen Veranstaltungen beimaß, ausreichende Haushaltsmittel für die Reisekosten bereitzustellen.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, bei den Gymnasien konsequenter als bisher den pädagogischen Nutzen außerunterrichtlicher Veranstaltungen sicherzustellen. Außerunterrichtliche Veranstaltungen sollten ausreichend dokumentiert werden. Durch organisatorische Maßnahmen soll erreicht werden, dass außerunterrichtliche Veranstaltungen und dafür verfügbare Haushaltsmittel in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat berichtet, sie habe die Schulleitungen aufgefordert, konsequenter als bisher den pädagogischen Nutzen außerunterrichtlicher Veranstaltungen sicherzustellen. Außerdem solle mit Beispielen auf geeignete Formen der Dokumentation hingewiesen werden. Aufgabe der Schulen sei es, die Planung außerunterrichtlicher Veranstaltungen am Budgetbetrag für die Reisekosten auszurichten. Sofern geplante außerunterrichtliche Veranstaltungen mit dem vorhandenen Budget nicht finanzierbar seien, müsse nach Priorität darüber entschieden werden, welche Veranstaltungen durchgeführt werden sollen.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 21.07.2011 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die Landesregierung hat den Forderungen des Rechnungshofs - konkretisiert in dem betreffenden Beschluss des Landtags - weitgehend entsprochen.