[13] Sonderverwendung von Lehrkräften in der Kultusverwaltung
Mehr als ein Viertel der Fachberater an beruflichen Schulen und an allgemeinbildenden Gymnasien waren 2009 teilweise oder in vollem Umfang an das Kultusministerium, die Regierungspräsidien und die Seminare abgeordnet. Beim Kultusministerium und bei den Regierungspräsidien nahmen sie Verwaltungsaufgaben wahr. An den Seminaren waren sie in der Lehrerbildung tätig. Bei den Seminaren war mehr als das Dreifache an Personal eingesetzt als Planstellen für diese Institutionen ausgewiesen waren. Auch das Landesinstitut für Schulentwicklung benötigte wesentlich mehr Personal als im Stellenplan des Staatshaushaltsplans ausgewiesen war. Nach Auffassung des Rechnungshofs sollte die anderweitige Verwendung von Lehrkräften „auf einen Blick“ erkennbar sein. In künftigen Staatshaushaltsplänen sollten Art und Umfang des anderweitigen Einsatzes von Lehrkräften an geeigneter Stelle zusammenfassend dargestellt werden.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, Art und Umfang des anderweitigen Einsatzes von Lehrkräften an geeigneter Stelle, beispielsweise in einer Produktinformation, zusammenfassend darzustellen.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat mitgeteilt, sie beabsichtige die Produktinformationen (Sonderverwendung von Lehrkräften in der Kultusverwaltung im Schuljahr 2009/10 in Deputaten) in den Staatshaushaltsplan 2012 aufzunehmen.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 21.12.2011 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die Darstellung der Sonderverwendung von Lehrkräften in der Kultusverwaltung wurde im Staatshaushaltsplan 2012 nicht in die Produktinformation, sondern als Vorbemerkung zu Kapitel 0436 (Allgemeine Schulangelegenheiten) aufgenommen. Das Zustandekommen und die Validität der einzelnen Angaben wurden bei Erhebungen für eine andere Prüfung beim Kultusministerium nachvollzogen. Die Landesregierung hat den Forderungen des Rechnungshofs - konkretisiert in dem betreffenden Beschluss des Landtags - weitgehend entsprochen.