[12] Fachhochschule Villingen-Schwenningen Hochschule für Polizei
Der Rechnungshof prüfte die Hochschule der Polizei Villingen-Schwenningen. Bei der sehr gut ausgestatteten Hochschule stellte er Einsparpotenziale bei Unterbringung, Verpflegung und Besoldung der Studierenden, bei der Zahl und dem Status der Dozenten sowie der Ausstattung der Bibliothek, der Druckerei und des Fuhrparks fest. Außerdem könnten mehr als 5 Mio. Euro jährliche Personalkosten eingespart werden, wenn auf die Kurse zum Erwerb der Fachhochschulreife für Polizeibeamte verzichtet würde.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, die Nutzungsentgelte für die Unterkünfte der Studierenden spürbar zu erhöhen, das Defizit des Verpflegungsbetriebs weiter zu reduzieren und erneut Anstrengungen zur Verpachtung des Verpflegungsbetriebs zu unternehmen. Weiterhin sollte die Landesregierung im Zuge der Dienstrechtsreform über die Streichung der Polizeizulage und den Status der Dozenten des Polizeivollzugsdienstes entscheiden, die Bekleidungszuschüsse für die Studierenden überprüfen, die Zahl der Dozenten an der Hochschule für Polizei dem tatsächlichen Bedarf anpassen und die personelle und sächliche Ausstattung der Hochschule reduzieren. Außerdem sollten die Vollzeitkurse zum Erwerb der Fachhochschulreife eingestellt werden.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat berichtet, dass die Nutzungsentgelte der Studierenden für die Unterkünfte wie auch die Essenspreise erhöht wurden. Eine mögliche Verpachtung des Verpflegungsbetriebs habe bisher nicht zum Erfolg geführt. Die Streichung der Polizeizulage werde abgelehnt, eine Verringerung der Bekleidungszuschüsse während des Studiums werde noch geprüft. Die Regierung sehe aber keine Möglichkeit, die Zahl der Dozenten zu reduzieren. Der Fuhrpark der Hochschule sei reduziert worden, der Kraftfahrer sei ausgeschieden. Das Personal in der Druckerei und der Bibliothek sei besser ausgelastet. Die Vollzeitkurse zum Erwerb der Fachhochschulreife wurden am 15.07.2011 eingestellt. Künftig kann die Fachhochschulreife während der Ausbildung oder im ersten Jahr danach (außerhalb der Dienstzeit) erworben werden.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat die Berichte der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 11.10.2012 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die Landesregierung hat sich in einigen wesentlichen Punkten den Vorschlägen des Rechnungshofs angenähert. Die aufwendigen Vollzeitkurse zum Erwerb der Fachhochschulreife wurden entsprechend dem Vorschlag des Rechnungshofs eingestellt. Dissens zwischen der Landesregierung und dem Rechnungshof besteht nach wie vor hinsichtlich der personellen Ausstattung der Hochschule und hinsichtlich einzelner Leistungen, die Dozenten oder Studierenden der Hochschule der Polizei gewährt werden.