[10] Polizeiliche Begleitung von Großraum- und Schwertransporten
Großraum- und Schwertransporte bedürfen einer Genehmigung, in der auch Polizeibegleitung angeordnet werden kann. Damit sollen Gefahren aus derartigen Transporten ausgeschlossen werden. Die Kosten der polizeilichen Maßnahmen muss grundsätzlich der Transportunternehmer tragen. Im Untersuchungszeitraum wurden mehr als 13.000 Transporte polizeilich begleitet. Hierfür nahm die Polizei Gebühren von durchschnittlich 2 Mio. Euro jährlich ein.
Weil nicht alle gebührenpflichtigen Tätigkeiten abgerechnet wurden, gingen dem Land jährlich rund 500.000 Euro verloren. Mit einer Neuregelung des Abrechnungsverfahrens könnten dauerhaft Personalkosten von jährlich 150.000 bis 200.000 Euro eingespart werden.
Auf Initiative Baden-Württembergs strebte die Polizei bundesweit eine Teilprivatisierung der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten an, um die Polizei von polizeifremden Aufgaben zu entlasten. Dabei handelte es sich um Fälle, die kein hoheitliches Handeln erfordern. Aus Sicht des Rechnungshofs sollte eine solche Privatisierung nur erfolgen, wenn sie für das Land im Ergebnis wirtschaftlich ist, d. h. die hierdurch entstehenden Gebührenausfälle durch entsprechende Kosteneinsparungen im Polizeihaushalt ausgeglichen werden.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, die Vorschläge des Rechnungshofs zur Gebührenabrechnung und zur Kostendeckung der Gebühren baldmöglichst umzusetzen. Weiterhin sollte sie vor einer Privatisierung oder Teilprivatisierung der polizeilichen Begleitung von Großraum- und Schwertransporten deren Wirtschaftlichkeit aufgrund aktueller Zahlen nachweisen.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat mitgeteilt, sie habe eine zusätzliche Rahmengebühr zur Kostendeckung von Planung und Vorbereitung der polizeilich notwendigen Sicherungsmaßnahmen geschaffen. Seit 2012 würden die Gebühren für alle polizeilichen Transportbegleitungen zentral bei den Landespolizeidirektionen erhoben werden. Außerdem würden die Gebühren mit Hilfe einer elektronischen Erfassungsanwendung abgerechnet werden. Die Bearbeitung des Vorgangs „Begleitung von Schwertransporten“ sei vereinheitlicht worden. Die Vorgänge würden seit Mai 2012 im Führungsinformationssystem der Polizei statistisch erfasst. Eine Privatisierung oder Teilprivatisierung sei in absehbarer Zeit nicht geplant.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 19.07.2012 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die Ziele des Beitrags wurden erreicht: Die Kostendeckung der Polizei bei der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten wird verbessert, der Aufwand bei der Bearbeitung durch elektronische Unterstützung reduziert, die Datenlage verbessert und von einer Teilprivatisierung vorläufig abgesehen.