[9] Luftsicherheitsgebühren

Denkschrift 2011 Beitrag Nr. 3 (Kapitel 0305 und 0307)

Die Kontrolle von Fluggästen und deren Gepäck obliegt nach § 5 Luftsicherheitsgesetz den Luftsicherheitsbehörden, ansonsten nach § 8 Luftsicherheitsgesetz den Flugplatzbetreibern. Für beide Kontrollen gelten die gleichen Sicherheitsstandards. Zur Finanzierung der Fluggast- und Gepäckkontrollen erheben die Luftsicherheitsbehörden eine Luftsicherheitsgebühr von den Luftfahrtunternehmen und den Haltern von Luftfahrzeugen.

Die Finanzkontrolle untersuchte die Kontrollen an drei Flugplätzen, an denen das Land Luftsicherheitsbehörde ist. Die Sicherheitskontrollen, die Kalkulation und Abrechnung der Gebühren sowie die unterschiedlichen Zuständigkeiten für die Kontrollen verursachten einen hohen Aufwand und führten zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten. Bei Bemessung der Luftsicherheitsgebühren wurden jährlich mehr als 100.000 Euro Verwaltungsaufwand nicht berücksichtigt.

Die Finanzkontrolle empfahl, die Sicherheitskontrollen in einer Hand bei den Flugplatzbetreibern zu bündeln, um Synergieeffekte zu nutzen. An jedem Flugplatz sollte nur ein Sicherheitsunternehmen tätig sein. Die Flugplatzbetreiber könnten ihren Aufwand über privat-rechtliche Entgeltordnungen abrechnen. Rechtsstreitigkeiten, die ihre Ursache hauptsächlich im öffentlich-rechtlichen Gebührenrecht haben, entfielen weitgehend.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, für eine kostendeckende Gebührenerhebung unter Einbeziehung aller anfallenden Allgemeinen Verwaltungskosten zu sorgen.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat im September 2012 berichtet, dass die zuständigen Regierungspräsidien erstmals die Allgemeinen Verwaltungskosten bei der Kalkulation der Luftsicherheitsgebühren für 2012 berücksichtigt haben.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 08.11.2012 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die Ziele wurden nur teilweise erreicht: Ab 2012 fließen die Kosten der Verwaltung in die Gebührenkalkulation ein, die bisher nicht berücksichtigt wurden. Der Hauptforderung nach einer Entbürokratisierung des Verfahrens sind Landesregierung und Landtag nicht gefolgt.