[6] Fuhrparkmanagement bei den Regierungspräsidien

Denkschrift 2007 Beitrag Nr. 8 (Kapitel 0304 bis 0307)

Die Landesregierung hat 1999 beschlossen, im Zuge einer Neustrukturierung des Kraftfahrzeugwesens die damals 323 ausgewiesenen Kraftfahrerstellen auf 83 Stellen zu reduzieren. Der Rechnungshof untersuchte, wie dieser Beschluss umgesetzt und wie die durch die Verwaltungsstrukturreform entstandenen Optimierungsmöglichkeiten im Kraftfahrzeugwesen bei den Regierungspräsidien genutzt wurde. Im Nachtrag zum Staatshaushaltsplan 2006 waren 187 Stellen ausgewiesen und noch 104 Stellen abzubauen. Für die Regierungspräsidien waren 110 Fahrerstellen ausgebracht. Der tatsächliche Bedarf lag bei 41 Stellen. Durch eine mangelhafte Planung und Steuerung des Fahrereinsatzes bei den Regierungspräsidien kam es zu überhöhten Entlohnungen der Kraftfahrer. Der Rechnungshof empfahl, mit elektronischer Unterstützung die zentrale Einsatzplanung und Auslastung der Fahrzeuge zu verbessern. Eine Privatisierung des Fuhrparks und der Fahrbereitschaften sollte geprüft werden. Handlungsbedarf sah er auch bei der Fahrzeugbeschaffung.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, bei bis zu 30 Kraftfahrerstellen die fehlenden Abbauvermerke anzubringen. Außerdem sollten bei den Regierungspräsidien auch die Ende 2006 frei gewordenen neun Stellen sofort gestrichen sowie die Anzahl der verbleibenden Kraftfahrerstellen angepasst werden. Im Rahmen der Einsatzplanung und -steuerung sollen erhöhte Entlohnungen für Berufskraftfahrer vermieden und durch eine stärkere zentrale Einsatzplanung und eine bessere Auslastung die Zahl der Fahrzeuge verringert werden. Ein elektronisch gestütztes Fuhrparkmanagement-System sollte zum Einsatz kommen und erneut eine Privatisierung von Fuhrpark und Fahrbereitschaften geprüft und die Kraftfahrzeuge für die gesamte Landesverwaltung zentral beschafft und verwaltet werden.

Reaktion der Landesregierung

Hierzu hat die Landesregierung 2008, 2009 und 2010 berichtet: Neues Ziel sei der Erhalt von 96 anstelle von 83 Fahrerstellen. Deshalb müssten noch weitere 14 Fahrerstellen abgebaut werden. Zwischenzeitlich sei in Übereinstimmung mit dem Rechnungshof für die Regierungspräsidien ein Stellenbedarf von 49 Stellen ermittelt worden. Die Regierungspräsidien hätten eine Dienstanweisung erstellt, um Arbeitszeiten der Fahrer einzugrenzen und überhöhte Entlohnungen zu vermeiden. Zwischen der Oberfinanzdirektion und dem Regierungspräsidium Karlsruhe sei eine Zusammenarbeit der Fahrbereitschaften ab 2009 vereinbart worden. Der Eigenbetrieb von Fuhrpark und Fahrbereitschaft sei um 20 Prozent kostengünstiger. Es werde geprüft, ob eine gemeinsame Beschaffung sowie Verwertung der Fahrzeuge durch das Logistikzentrum Baden-Württemberg erfolgen solle.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 21.07.2011 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die Finanzkontrolle hat Teilerfolge erzielt, indem bei 14 weiteren Fahrerstellen die noch fehlenden Abbauvermerke ausgebracht wurden, die Fahrbereitschaften von Oberfinanzdirektion und Regierungspräsidium Karlsruhe zusammenarbeiten sowie elektronische Dispositionsprogramme eingesetzt werden.