[5] Einstellung und Versetzung von Beamten nach Vollendung des 40. Lebensjahres

Denkschrift 2009 Beitrag Nr. 5

Der Rechnungshof stellte fest, dass dem Land dadurch vermeidbare Kosten entstanden, dass lebensältere Personen nicht als Tarifbeschäftigte, sondern als Beamte eingestellt wurden. Lehrer, als die zahlenmäßig weitaus größte Gruppe, wurden auch beim Überschreiten des 40. Lebensjahres regelmäßig als Beamte eingestellt, statt die Verbeamtung auf begründete Ausnahmen zu beschränken. Die erforderliche Einzelfallabwägung fand nicht statt. Allein die 230 Einstellungen 2007 verursachen voraussichtliche Mehrkosten von 11,5 Mio. Euro (Summe der Barwerte) bezogen auf die Lebenszeit der Betroffenen.

Insbesondere bei spät Verbeamteten können sich dieselben Beschäftigungszeiten finanziell doppelt, nämlich sowohl renten- als auch versorgungssteigernd, auswirken. Der Rechnungshof schlug vor, bei der geplanten Dienstrechtsreform die Systeme der Renten und der Beamtenversorgung zu trennen.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, die Vorschläge des Rechnungshofs umzusetzen und dabei sicherzustellen, dass über 40-Jährige nur ausnahmsweise und unter Abwägung der Folgen verbeamtet werden. Außerdem soll im Rahmen der Dienstrechtsreform die Trennung der Versorgungssysteme eingeführt werden.

Reaktion der Landesregierung

Nach Auffassung der Landesregierung wurden die Spätverbeamtungen zum 01.01.2011 in der Landeshaushaltsordnung klarer geregelt. Dadurch sei sichergestellt, dass Bewerber, die die Altersgrenze überschreiten, nur noch ausnahmsweise in ein Beamtenverhältnis übernommen werden können. Mit dem Dienstrechtsreformgesetz wurden zum 01.01.2011 die Systeme der Renten und der Beamtenversorgung getrennt, wie dies der Rechnungshof vorgeschlagen hatte.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 27.07.2011 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Landesregierung und Gesetzgeber sind unseren Vorschlägen gefolgt. Die Prüfungsziele konnten dadurch in vollem Umfang erreicht werden.