[4] Das Ökokonto als Lösungsansatz für Umsetzungsdefizite bei Straßenbau und Gewässerentwicklung

Denkschrift 2007 Beitrag Nr. 6 (Mehrere Ressorts)

Der Rechnungshof stellte bei der Kompensation von Eingriffen des Straßenbaus in Natur und Landschaft Umsetzungsdefizite hinsichtlich des festgelegten Umfangs sowie der zeitnahen Realisierung fest. Gleichzeitig machte der Rechnungshof auf Finanzierungsengpässe bei der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (gewässerökologische Verbesserungen) aufmerksam.

Mit der Novelle des Naturschutzgesetzes 2005 wurden die rechtlichen Grundlagen für eine naturschutzrechtliche Ökokontoregelung geschaffen. Der Rechnungshof empfahl, das naturschutzrechtliche Ökokonto als interdisziplinäre Lösung, um den gesetzlichen Vorgaben im Umwelt- und Naturschutz nachzukommen. Statt Schäden erst nachträglich wieder „gut zu machen“, könnten Maßnahmen bereits vor dem Eingriff zugunsten der Natur durchgeführt und bevorratet werden. Für Kompensationsmaßnahmen beim Straßenbau entfiele die aufwendige Suche nach Kompensationsflächen, da auf bereits umgesetzte Kompensationsmaßnahmen zurückgegriffen werden könnte. Die gewässerökologischen Verbesserungen wiederum würden sich als Ökokontomaßnahmen eignen. Der Rechnungshof regte an, eine Handelsagentur zu errichten, ein Maßnahmen- und Flächenkataster aufzubauen, die Ökokontofähigkeit und Bewertung von Gewässerentwicklungsvorhaben zu priorisieren.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, die Anregungen des Rechnungshofs aufzugreifen, umzusetzen und über das Veranlasste zu berichten.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat 2008 mitgeteilt, mit der Ökokontoverordnung werde der in der Novelle des Naturschutzgesetzes geschaffenen Ermächtigung Rechnung getragen, in einer Rechtsverordnung Regelungen über das Führen von Ökokonten, den Handel mit Ansprüchen (Ökopunkten) und die Bewertung von Ökokontomaßnahmen zu treffen. Ein Vorentwurf der Ökokontoverordnung liege vor und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange sei in Vorbereitung. Wesentliche Inhalte des Verordnungsentwurfs seien u. a., dass Ökokontomaßnahmen die Anforderungen an naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen erfüllen müssen, die öffentliche Einsehbarkeit und die Verwendung elektronischer Vordrucke.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung von 2008 zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 21.07.2011 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die Ökokontoverordnung ist am 01.04.2011 in Kraft getreten. Die Verordnung legt den rechtlichen Rahmen für die Nutzung des Ökokontos fest und regelt die Bedingungen für die praktische Anwendung. Die Empfehlungen des Rechnungshofs wurden aufgegriffen.