[9] Haushalts- und Wirtschaftsführung der Allgemeinen Studierendenausschüsse und Fachschaften an den Universitäten
Untersuchungsgegenstand und Empfehlung
Der Rechnungshof hat die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Allgemeinen Studierendenausschüsse und Fachschaften für 2009 und 2010 (also vor der Einführung der verfassenden Studierendenschaft) an allen neun baden-württembergischen Universitäten geprüft.
Die Prüfung hat ergeben, dass die Bewirtschaftung der den Allgemeinen Studierendenausschüssen und Fachschaften zugewiesenen Haushaltsmittel in 2009 und 2010 an allen neun Universitäten weitgehend fehlerfrei war. In einem breiten Konsens zwischen Verwaltung und Studierenden wurden die Mittel sachgerecht und wirtschaftlich ausgegeben. Beanstandungen und kleinere Empfehlungen des Rechnungshofs zu formalen Mängeln und suboptimalen organisatorischen Abläufen sind mit der Einführung der verfassten Studierendenschaft durch Gesetz vom 10.07.2012 erledigt bzw. überholt.
Umgesetztes Ergebnis
Der Rechnungshof hat auf der Grundlage der Erkenntnisse aus dieser Querschnittsprüfung seine Auffassung zur Einführung der Verfassten Studierendenschaft in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung mitgeteilt sowie dem Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst am 25.03.2012 in einer öffentlichen Anhörung zum Thema „Studentenparlament und Verfasste Studierendenschaft“ vorgetragen. Der Rechnungshof hat dabei aufgrund der Erfahrungen in anderen Ländern hinsichtlich der künftigen Haushalts- und Wirtschaftsführung der verfassten Studierendenschaften erhebliche Bedenken formuliert und weitergehende restriktive Regelungen vorgeschlagen. Landesregierung und Landtag sind diesen Vorschlägen nur teilweise gefolgt.