[7] Steuerprüfung bei den Finanzämtern

Untersuchungsgegenstand und Empfehlung

Der Rechnungshof und die staatlichen Rechnungsprüfungsämter führten bei 16 Finanzämtern Steuerprüfungen durch. Sie untersuchten anhand gezielt ausgewählter Fälle, ob die Verwaltung die Steuern zutreffend festgesetzt hatte. Dabei ergaben sich Beanstandungsquoten von bis zu 54 Prozent. Das gesamte Fehlervolumen betrug 23 Mio. Euro.

Ein wesentlicher Teil der fehlerhaften Steuerbescheide konnte noch geändert werden. Für die öffentlichen Haushalte konnten 11,1 Mio. Euro Mehrsteuern eingenommen werden. 3,4 Mio. Euro waren an die Steuerbürger zu erstatten (Mindersteuern).

Vielfach standen jedoch verfahrensrechtliche Vorschriften einer Änderung der fehlerhaften Steuerbescheide entgegen. Wäre dies nicht der Fall gewesen, hätten sich weitere Mehrsteuern von 7,7 Mio. Euro und Mindersteuern von 1 Mio. Euro ergeben.

Umgesetztes Ergebnis

Die Prüfungsverfahren sind überwiegend noch nicht abgeschlossen. Die angeführten finanziellen Ergebnisse werden sich daher noch erhöhen.