[4] Förderung eines Instituts der Innovationsallianz
Untersuchungsgegenstand und Empfehlung
Der Rechnungshof hat bei mehreren Instituten der Innovationsallianz den Förderbedarf geprüft. Dabei war ein Schwerpunkt, die Auswirkungen der Verflechtung mit anderen Gesellschaften auf den Förderbedarf zu beurteilen. Das Hohenstein Institut für Textilinnovation e. V. (HIT) ist eine von vier eigenständigen Einrichtungen bzw. Gesellschaften, die in dritter Generation als Familienunternehmen geführt werden. Das Land förderte die Kosten des laufenden Betriebs des HIT in Höhe des Fehlbedarfs von jahresdurchschnittlich 168.000 Euro. Das Institut verzichtete ab 2010 auf die institutionelle Förderung. Das damalige Wirtschaftsministerium bot dem Institut stattdessen an, es künftig durch Projektförderung zu unterstützen.
Der Rechnungshof stellte fest, dass die Voraussetzungen für eine Förderung aus mehreren Gründen nicht mehr bestanden. Die Zuordnung von Erträgen und Kosten ist problematisch, wenn wie hier verschiedene Einrichtungen ein Familienunternehmen bilden. Der Nutzen, den die übrigen Teile durch das geförderte Institut haben, wurde bisher nicht berücksichtigt. Andererseits hatte das Institut in den letzten Jahren Überschüsse erzielt. Dem Ministerium wurde empfohlen, etwa 250.000 Euro zurückzufordern und die institutionelle Förderung dauerhaft einzustellen. Projektförderungen sollten künftig nur für konkrete Forschungsvorhaben gewährt werden.
Umgesetztes Ergebnis
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat die Empfehlungen umgesetzt.