[3] Wohngeld - Überprüfung der Angaben zu Einkommen durch Datenabgleich

Untersuchungsgegenstand und Empfehlung

Wir haben seit 2009 in mehreren Prüfungen festgestellt, dass die gesetzlichen Regelungen zur Prüfung der Einkommensangaben bei Wohngeldanträgen nicht vollständig umgesetzt wurden. In einzelnen Prüfungen ergaben manuelle Datenabgleiche zu Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger und geringfügiger Beschäftigung, dass Antragsteller zu häufig fehlerhafte Angaben machen oder spätere Einkommensverbesserungen nicht mitteilen. Deshalb war zu erwarten, dass die Umsetzung der automatisierten Datenabgleiche zu erheblichen Rückforderungen führt. Außerdem würden in Zukunft weniger häufig Einkünfte verschwiegen und die Ausgaben für Wohngeld sinken.

Wir haben Hinweise gegeben, wie der Verwaltungsaufwand für den Abgleich reduziert werden kann. Der Bund hat 2012 die Einzelheiten in Bundesverordnungen geregelt.

Umgesetztes Ergebnis

Der erste Datenabgleich zu Einkünften aus Beschäftigung und zu Renten hat in Baden-Württemberg für das erste Quartal 2013 stattgefunden. Bis Ende August 2013 wurden landesweit 1,28 Mio. Euro Wohngeld zurückgefordert. Gegebenenfalls konnte gleichzeitig die Zahlung für die weitere Bewilligungsdauer korrigiert werden. In etwa 40 Prozent der Fälle ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen. Die Rückforderungen beruhen fast ausschließlich darauf, dass Einkünfte aus Beschäftigung nicht angegeben waren. Anhand dieser ersten Ergebnisse rechnen wir damit, dass der Datenabgleich die Wohngeldausgaben jährlich um mindestens 9 Mio. Euro verringern wird.

Erfahrungen mit früher eingeführten Abgleichen zeigen, dass nach Bekanntwerden der Abgleiche die Antragsteller bereits in den Anträgen vollständigere Angaben machen. Der Aufwand für Rückforderungsverfahren wird deshalb zurückgehen.

Nicht alle Vorschläge zur Vereinfachung des Verfahrens wurden vom Bund umgesetzt. Wir werden uns in weiteren Prüfungen wieder mit der Vereinfachung des Abgleichverfahrens befassen.