[1] Erwerb von Aktien der EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Untersuchungsgegenstand und Empfehlung

Der Rechnungshof prüfte, ob das Land bei dem Verfahren, das vor Vertragsabschluss über den Aktienerwerb durchzuführen war, die gesetzlichen Anforderungen ausreichend beachtete.

Die Prüfung ergab, dass dieses Verfahren in wesentlichen Teilen nicht den Anforderungen genügte, die aus der Landesverfassung und der Landeshaushaltsordnung folgen. Auch bei der Ausgestaltung des Aktienkaufvertrags war es nicht in ausreichendem Maß gelungen, Regelungen zu vermeiden, die für das Land wirtschaftlich nachteilig sind. Der Rechnungshof legte am 26.06.2012 dem Landtag und der Landesregierung Baden-Württemberg ein vertrauliches Gutachten über das Ergebnis seiner Prüfung vor.

Umgesetztes Ergebnis

Der Untersuchungsausschuss des Landtags zum EnBW-Deal hat das Gutachten des Rechnungshofs als Beweis beigezogen. Er hat außerdem Mitglieder des Rechnungshofs in seinen Sitzungen am 13.07.2012 und 28.09.2012 sowie am 19.07.2013 als Sachverständige angehört. Der Untersuchungsausschuss hatte bei Redaktionsschluss für den Ergebnisbericht 2013 seine Arbeit noch nicht beendet.

Letzte Änderung dieses Artikels: 24.10.2013