[1] Einheitliches Personalverwaltungssystem und Führungsinformationssystem Personal
Der Rechnungshof kritisierte, dass das 1993 beauftragte Verfahren für ein einheitliches Personalverwaltungssystem (DIPSY) Ende 2003 noch nicht fertiggestellt war. Mit den bereitgestellten Verfahrensteilen wurden Personaldaten nur von rund 16 Prozent der Landesbeschäftigten verwaltet. Die Einheitlichkeit des Personalverwaltungssystems war überdies aufgegeben worden, weil die Hochschulen auf den Einsatz ihrer seit Jahren genutzten Verfahren pochten. Stattdessen sollte eine maschinelle Schnittstelle zum Datenaustausch zwischen den Personalverwaltungssystemen der wissenschaftlichen Einrichtungen und dem Landesamt für Besoldung und Versorgung erstellt werden. Kritisiert wurde auch, dass das Führungsinformationssystem Personal (FISP) 2003 und damit vier Jahre nach der Beauftragung nur probeweise und in einer ersten Stufe beim Landesamt für Besoldung und Versorgung eingeführt worden war. Technische Probleme beim Zugriff erschwerten die Nutzung in den Ministerien. Personal-Sachbearbeiter konnten das Verfahren nicht nutzen. Es war überdies sehr auf die Anforderungen des Landesamts abgestimmt.
Der Rechnungshof schätzte, dass nach Einführung der Verfahren beim Landesamt 30 - 50 Stellen eingespart werden könnten.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Regierung seit 2004 mehrfach aufgefordert, ein einheitliches Personalverwaltungssystem einzuführen und anzuwenden sowie die Schnittstelle für den Datenaustausch zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen und dem Landesamt herzustellen.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat mitgeteilt, die Verfahren DIPSY und FISP seien fertiggestellt und in der Landesverwaltung eingeführt worden. Die geforderte automatisierte Schnittstelle zum Datenaustausch zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen und dem Landesamt sei seit Ende 2010 erstellt, abgenommen und ihre produktive Nutzung für 2011 angekündigt. Durch ihren Einsatz sollen keine nennenswerten Kosten gespart werden.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat von den Berichten der Landesregierung Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 27.07.2011 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Wissenschaftliche Einrichtungen des Landes bearbeiten auch 18 Jahre nach dem Beginn der Arbeiten an einem einheitlichen Personalverwaltungssystem ihre Personaldaten in eigenständigen Fachverfahren. Die von der Landesverwaltung für die Verzahnung mit den Gehalts- und Lohnzahlungssystemen des Landesamts vorgesehene automatisierte Schnittstelle bietet nach dem letzten Bericht der Landesregierung keine wirtschaftlichen Vorteile, obwohl ihre Entwicklung mehr als 300.000 Euro kostete. Sie hätte demnach wegen Unwirtschaftlichkeit nicht erstellt werden dürfen. Mit der Einführung der automatisierten Schnittstelle wird das verfolgte Ziel eines faktisch einheitlichen Personalverwaltungssystems nicht erreicht, weil das Landesamt jede Datenübermittlung inhaltlich prüfen und freigeben will.