Zusammenarbeit mit anderen Rechnungshöfen

Der Bund und die Länder stellen nach dem Grundsatz der Haushaltsautonomie von Bund und Ländern eigene Haushaltspläne auf, führen diese unabhängig voneinander aus und verfügen über eigene Einrichtungen der Finanzkontrolle.

Der Bundesrechnungshof prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Die Rechnungshöfe der Länder sind für die jeweiligen Landeshaushalte zuständig. Zur Vermeidung von Doppelprüfungen bei Überschneidungen in der Zuständigkeit können die Rechnungshöfe Prüfungsvereinbarungen abschließen. Darin wird festgelegt, ob ein bestimmter Rechnungshof das Thema alleine bearbeitet oder eine gemeinsame Prüfung durchgeführt wird.

Auf verschiedenen Ebenen gibt es einen Austausch und eine Zusammenarbeit zwischen den Rechnungshöfen. Institutionalisiert ist die Zusammenarbeit etwa durch die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder sowie in Arbeitskreisen, die für bestimmte Themen zuständig sind. Im Frühjahr und Herbst eines jeden Jahres treffen sich die Präsidentinnen und Präsidenten zu einer gemeinsamen Konferenz, auf der aktuelle Themen der Finanzkontrolle diskutiert und gemeinsame Beschlüsse gefasst werden können. Der Vorsitz wechselt jährlich.

Ein Beispiel für eine länderübergreifende Zusammenarbeit ist die Justizprüfung des Personalbedarfsbemessungssystems PEBB§Y für Ermittlungsverfahren bei Staatsanwaltschaften und Straf- und Bußgeldsachen bei Amtsgerichten. Sieben Rechnungshöfe waren an der Prüfung beteiligt. Der Rechnungshof Baden-Württemberg koordinierte die Prüfung und stellte die Gesamtergebnisse der Prüfungsteile in einem Management Summary zusammen, welches der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten zugeleitet wurde.

Des Weiteren haben die Rechnungshöfe eine „Arbeitsgemeinschaft Europa“ eingerichtet, die u. a. den gemeinsamen EU-Report der deutschen Rechnungshöfe vorbereitet, eine Zusammenstellung der Prüfungstätigkeit im Bereich der Verwaltung und Verwendung von EU-Fördergeldern.

Ein internationaler Austausch mit Rechnungshöfen und vergleichbaren Einrichtungen staatlicher Finanzkontrolle findet über die Vereinigungen EURORAI und EUROSAI statt. Diese veranstalten regelmäßig Fachkongresse.

Letzte Änderung dieses Artikels: 24.10.2013