Mitwirkungstätigkeit
Neben seiner Prüfungs- und Beratungstätigkeit wirkt der Rechnungshof beim Erlass von haushaltsrechtlichen Vorschriften (wie zur Einführung der Anlagenbuchhaltung) und bei haushaltswirksamen Regelungen der Ministerien mit. Dies gilt insbesondere bei Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen des Landes. Dabei unterstützt der Rechnungshof aufgrund seiner praktischen Prüfungserkenntnisse in zahlreichen Förderbereichen die Ressorts, vor allem hinsichtlich schlanker Verfahrensregelungen (wie etwa bei der Festlegung der Finanzierungsart) für einen optimalen Einsatz der verfügbaren Fördermittel.
Weitere Mitwirkungsschwerpunkte in Form von Stellungnahmen waren:
- Novellierung des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk,
- Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014.
Der Rechnungshof erhält Informationen über alle rechtlich selbstständigen Unternehmen und Einrichtungen, an denen das Land beteiligt ist. Ein zentrales Anliegen des Rechnungshofs ist es, dass das Land seine Rechte als Gesellschafter und Träger voll ausschöpft. Außerdem untersucht er, ob das unternehmerische und finanzielle Risiko des Landes begrenzt wird und dem Land in den Gesellschaftsverträgen ausreichend Steuerungsmöglichkeiten eingeräumt werden.