Überblick zur Prüfungs- und Beratungstätigkeit
Die Kerntätigkeit der Finanzkontrolle sind Einzelprüfungen. Wichtige Prüfungsergebnisse werden in der Denkschrift dargestellt oder sind Grundlage für Beratende Äußerungen. Die Prüfungen zeigen regelmäßig Einsparvolumina auf und tragen damit zur Konsolidierung des Landeshaushalts bei. Darüber hinaus enthalten sie Vorschläge, wie die Landesverwaltung ihre Aufgaben besser erfüllen kann.
Die Finanzkontrolle strukturiert künftige Prüfungsansätze in der sogenannten „Mittelfristigen Themensammlung“ für drei Jahre im Voraus. Diese Sammlung dient auch dazu, bei der Vielzahl der fachspezifischen Prüfungen zusätzliche Erkenntnisse zu übergreifenden Fragestellungen (beispielsweise der Vergabe von Dienstleistungen) zu gewinnen.
Der Umfang der Prüfung ist abhängig vom Prüfungsthema. Die Zahl der Prüfungstage kann erheblich variieren. Sie reicht von wenigen bis zu mehreren Hundert Prüfungstagen. 2011 wurden 135 und 2012 wurden 131 Prüfungsmitteilungen fertiggestellt. Für 2013 sind 130 Prüfungsmitteilungen geplant.
Der Rechnungshof hat seit dem letzten Ergebnisbericht 2010 dem Landtag und der Landesregierung Verbesserungsvorschläge in 80 Denkschriftbeiträgen (Denkschriften 2011, 2012 und 2013), in drei Beratenden Äußerungen und in zwei Sonderberichten unterbreitet. Diese können zur Entlastung des Landeshaushalts beitragen oder sollen eine wirtschaftlichere Verwendung der Ressourcen bewirken. Das Volumen der empfohlenen Einsparungen oder Umschichtungen beträgt 298 Mio. Euro. In dieser Summe sind auch Vorschläge zu Stelleneinsparungen enthalten.
Die parlamentarische Beratung der Denkschrift 2011 und 2012 dauert an. Die Denkschrift 2013 wurde am 08.07.2013 veröffentlicht. Mit der parlamentarischen Beratung hat der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft des Landtags am 14.11.2013 begonnen.