Aufgaben
Der Rechnungshof bildet zusammen mit den staatlichen Rechnungsprüfungsämtern die Finanzkontrolle Baden-Württemberg. Geprüft wird die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes einschließlich seiner Sondervermögen und Betriebe. Geprüft werden vielfach auch juristische Personen des öffentlichen Rechts, die unter der Aufsicht des Landes stehen. Ein weiteres Prüfungsfeld ist die staatliche Betätigung bei privatrechtlichen Unternehmen. Der Prüfung können unter bestimmten Umständen auch Stellen außerhalb der Landesverwaltung unterliegen, beispielsweise Zuwendungsempfänger.
Die Finanzkontrolle untersucht, wie sich staatliche Maßnahmen finanziell auswirken oder auswirken können. Sie stellt fest, ob der Staatshaushaltsplan ordnungsgemäß vollzogen worden ist. Außerdem gibt sie Anregungen zu einfacheren oder kostengünstigeren Abläufen und zeigt auf, wie strukturelle Fehlerquellen vermieden werden können.
Die geprüften Einrichtungen erhalten einen Bericht über die Prüfung. Zu den Folgerungen und den Empfehlungen wird eine Stellungnahme erbeten. Da der Rechnungshof keine eigene Umsetzungsbefugnis hat, endet das Prüfungsverfahren, wenn die Empfehlungen aufgegriffen werden oder wenn die Verwaltung die Empfehlungen nicht übernimmt.
In der Denkschrift veröffentlicht der Rechnungshof jährlich das Ergebnis seiner Prüfung der Landeshaushaltsrechnung und die wichtigsten Empfehlungen. Zusätzlich zur Denkschrift veröffentlicht er besonders bedeutsame oder komplexe Prüfungsfeststellungen in Beratenden Äußerungen oder Sonderberichten. Die Veröffentlichungen sollen den Landtag, die Landesregierung und die Landesverwaltung dabei unterstützen, wirtschaftlicher zu handeln.
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft des Landtags berät die Empfehlungen des Rechnungshofs und legt dem Plenum eine Beschlussempfehlung vor. In den meisten Fällen hat die Landesregierung dem Landtag zu berichten, was aufgrund der Empfehlungen des Rechnungshofs veranlasst worden ist. Häufig lässt sich der Landtag wiederholt über den Stand der Umsetzung berichten. Deshalb kann sich - gerade bei komplexen Veränderungsprozessen - die parlamentarische Beratungsphase über mehrere Jahre erstrecken. Denn oft kann erst nach Jahren beurteilt werden, ob die vom Rechnungshof empfohlene Optimierung tatsächlich umgesetzt worden ist.