Vorwort
Dies ist der dritte Ergebnisbericht, den der Rechnungshof Baden-Württemberg veröffentlicht. Er folgt mit einem zeitlichen Abstand von drei Jahren auf seinen Vorgänger.
Wozu dient der Ergebnisbericht?
Der Rechnungshof berichtet in seiner jährlich erscheinenden Denkschrift sowie in Beratenden Äußerungen und Sonderberichten über wichtige Ergebnisse seiner Prüfungstätigkeit. Er kritisiert, berät und gibt Empfehlungen für einen wirtschaftlicheren Umgang mit den Haushaltsmitteln des Landes. Die Öffentlichkeit erfährt hiervon über die Medien zumeist punktuell im Zeitpunkt der Veröffentlichung eines Berichts. Der Rechnungshof kann darin jedoch nur Vorschläge machen. Ihre Umsetzung obliegt dem Landtag und der Landesregierung. Der Erfolg der Vorschläge des Rechnungshofs kann daher erst nach Abschluss ihrer parlamentarischen Beratung beurteilt werden. Die Öffentlichkeit erfährt jedoch nur selten, was aus diesen geworden ist, d. h. welche Vorschläge ganz oder teilweise umgesetzt wurden und welche sich die Politik nicht zu Eigen gemacht hat. Diese Lücke soll der Ergebnisbericht schließen, indem er dokumentiert, wie der Landtag in den vergangenen drei Jahren die Vorschläge des Rechnungshofs aufgenommen und welche Maßnahmen er der Landesregierung empfohlen hat. Zugleich zieht der Ergebnisbericht bei den jeweiligen Themen ein Fazit, wie die Landesregierung die Empfehlungen umgesetzt hat und welche Wirkung wir mit unseren Vorschlägen erreicht haben. Daneben bietet der Ergebnisbericht auch einen Einblick in die Ergebnisse einzelner Prüfungen, die nicht Gegenstand der Denkschrift, einer Beratenden Äußerung oder eines Sonderberichts waren.
Der Ergebnisbericht zeigt, dass die Forderungen und Empfehlungen der Finanzkontrolle in vielen Fällen Veränderungen bewirkt haben.
Wie kommt dieser Erfolg zustande?
Der Rechnungshof hat keine eigenen Umsetzungs- und Sanktionsmöglichkeiten. Seine Tätigkeit ist auf das Prüfen und Bewerten des finanzwirksamen Handelns von Regierung und Verwaltung beschränkt. Dabei wirkt der Rechnungshof ausschließlich mit der Kraft seiner Argumente. Grundlage unserer Arbeit ist eine möglichst genaue Ermittlung des Sachverhalts verbunden mit der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns. Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist aber zumeist die Bewertung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Effektivität und Effizienz staatlichen Handelns. Darauf aufbauend bemühen wir uns um praxisnahe Empfehlungen, die möglichst schnell und leicht umgesetzt werden können. Entscheiden muss am Ende aber die Politik. Erst die Auseinandersetzung mit unseren Vorschlägen im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft sowie im Plenum des Landtags als auch durch Regierung und Verwaltung ermöglicht, dass viele unserer Vorschläge mit guten Ergebnissen umgesetzt werden.
Wenn wir in diesem Ergebnisbericht erneut eine positive Bilanz unserer Prüfungstätigkeit ziehen können, so ist dies auch Ergebnis einer offenen und sachlichen Auseinandersetzung der Politik mit unseren Vorschlägen, für die wir uns bedanken.
Karlsruhe, im Oktober 2013
Max Munding
Präsident des Rechnungshofs
Baden-Württemberg