Personalausgaben des Landes
Der Rechnungshof berechnete die Personalausgaben des Landes unter Einbeziehung der Landesbetriebe. Der Anteil der Personalausgaben an den Gesamtausgaben 2010 lag bei 42,5 Prozent. Ohne die Landesbetriebe wären es 39,3 Prozent gewesen.
Die Personalausgaben stiegen zwischen 2002 und 2011 von 12,7 Mrd. um 14 Prozent auf 14,5 Mrd. Euro. Während sich die Bezüge, Entgelte und Nebenleistungen der Beamten und Beschäftigten in diesem Zeitraum nur um 2 Prozent erhöhten, stiegen die Versorgungsbezüge durch die Zunahme der Zahl der Versorgungsempfänger um 56 Prozent. Der Anteil der Versorgungsbezüge an den Personalausgaben lag 2011 bei 24 Prozent.
Nach dem Versorgungsbericht 2010 des Statistischen Landesamts könnte die Zahl der Versorgungsempfänger von 100.000 bis 2050 auf 160.000 ansteigen, sofern das aktive Personal zu 100 Prozent ersetzt würde.
Infolge der deutlichen Zunahme der Zahl der Versorgungsempfänger werden die Versorgungsbezüge bei einer linearen Besoldungsanpassung von jährlich 1 Prozent von 3,4 Mrd. Euro 2010 auf 4,7 Mrd. Euro bis 2020 ansteigen.
Die Gesamtaufwendungen des Landes bei der Beihilfe betrugen 2010 und 2011 jeweils 1,1 Mrd. Euro. Dies entsprach 7,5 Prozent der gesamten Personalausgaben.
Der Rechnungshof mahnte an, dass der Landeshaushalt nur durch nachhaltige Einsparungen bei den Personalausgaben erfolgreich konsolidiert werden kann. Dies gelingt letztlich nur, indem die Stellenzahl deutlich reduziert wird.
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft stimmte zu, dass Stellenabbau notwendig und erforderlich sei. In welchen Bereichen und in welchem Umfang, werde vom (Haushalts-)Gesetzgeber abschließend entschieden und bedürfe keiner ergänzenden Beschlussempfehlung.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, im Rahmen des Abbaus der Neuverschuldung des Landes bis 2020 zeitnah ein Personalentwicklungskonzept vorzulegen.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat mitgeteilt, die Personalausgaben bildeten mit 42 Prozent den größten Ausgabenblock des Landes und könnten bei den Konsolidierungsmaßnahmen grundsätzlich nicht außen vor bleiben. Auf die bereits beschlossenen strukturellen Einsparungen, die sich ab 2020 auf jährlich 1,3 Mrd. Euro summierten (Stand Zweiter Nachtrag 2014), entfielen 45 Prozent (577 Mio. Euro) auf Maßnahmen zur Reduzierung der Personalausgaben. Zudem ergäbe sich aus laufenden Stellenabbauprogrammen für 2013 bis 2020 eine Einsparverpflichtung von 1.400,5 Stellen. Daneben seien im Staatshaushaltsplan 2013/2014 in der Fassung des Zweiten Nachtrags 2014 17.109,5 Personalstellen als künftig wegfallend ausgewiesen. Die Konsolidierungsmaßnahmen im Personalbereich seien im Finanzplan 2020 eingepreist.
Der Personalentwicklungsplan 2020 müsse den durch den Finanzplan 2020 vorgegebenen Rahmen einhalten. Dieser Entwicklungsplan solle die personalwirtschaftlichen Voraussetzungen für einen guten und aufgabengerechten öffentlichen Landesdienst nachhaltig sichern und befände sich derzeit in Abstimmung.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 27.03.2014 beendet.