Einsatz und Kosten der Hubschrauberstaffel der Polizei

Denkschrift 2011 Beitrag Nr. 10 (Kapitel 0314)

Die Hubschrauberstaffel des Landes unterstützt die Landespolizei und führt Flüge für die Mitglieder der Landesregierung und für den Präsidenten des Landtags durch.

Sie verfügte 2010 über zwei Transporthubschrauber und sechs Polizeieinsatzhubschrauber. Zum fliegenden Personal gehörten 50 Beamte. Sie war über Bedarf mit Hubschraubern und fliegendem Personal ausgestattet. Nicht alle Bedarfsprognosen der Gesamtkonzeption, die zu der Beschaffung der acht Hubschrauber führten, hatten sich erfüllt. Zwei Transporthubschrauber und ein Einsatzhubschrauber waren nur gering ausgelastet. Das Arbeitszeitmodell für das fliegende Personal war nicht lage- und bedarfsorientiert ausgestaltet.

Der Rechnungshof empfahl, die Aufgabenfelder einer Kosten-Nutzen-Analyse zu unterziehen. Er hielt eine Neuausrichtung der Hubschrauberstaffel für erforderlich. Nach einer kritischen Aufgabenanalyse sollten die Zahl der Hubschrauber und der Besatzungsmitglieder dem Bedarf angepasst und reduziert werden. Die acht Hubschrauber sollten in den nächsten Jahren durch sechs neue Polizeieinsatzhubschrauber eines Musters ersetzt werden. Der Rechnungshof ermittelte ein Einsparvolumen von mindestens einmalig 7 Mio. Euro und jährlich 275.000 Euro.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, die Hubschrauberstaffel neu auszurichten und eine Konzeption für die künftigen Aufgaben und die Ausstattung mit Luftfahrzeugen und Personal zu erstellen. Nach der Einführung der daraufhin beschafften Ein-Muster-Flotte sollte über die vollständige Umsetzung der Konzeption für die Neuausrichtung der Hubschrauberstaffel und insbesondere über die erzielten Synergieeffekte beim Personaleinsatz berichtet werden.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat mitgeteilt, sie habe für die Neukonzeption der Hubschrauberstaffel eine Arbeitsgruppe eingesetzt und sich deren Ergebnisse zu Eigen gemacht. Ende 2016 sei die Umstellung auf eine Ein-Muster-Flotte und damit die Reduzierung um zwei Hubschrauber abgeschlossen gewesen. Die bisherige Polizeihubschrauberstaffel sei veräußert worden. Der Bestand an fliegendem Personal bliebe unverändert. Einige Stellen seien für die Hubschrauberstaffel verstetigt worden, so dass der Gesamtstellenbestand gestiegen sei. Die Zahl der Fluglizenzen solle aber zukünftig verringert werden. Ein neues Arbeitszeit- und Dienstplanmodell für den Flugbetrieb werde eingeführt, welches den Personaleinsatz lage- und bedarfsorientiert machen solle. Die technische Werft werde auf einen Zwei-Schicht-Betrieb umgestellt.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den abschließenden Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 12.04.2018 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die Zahl der Hubschrauber wurde reduziert und ein effizienteres Arbeitszeitmodell eingeführt. Stelleneinsparungen konnten nicht erreicht werden, was auch auf Aufgabenzuwächse und einen Mehrbedarf der technischen Werft zurückzuführen ist.

Letzte Änderung dieses Artikels: 21.06.2018