Übertragung der Bewährungs- und Gerichtshilfe auf einen freien Träger
Das Land hat die Aufgaben der Bewährungs- und Gerichtshilfe von 2007 bis 2016 auf eine gemeinnützige Gesellschaft übertragen. Das Justizministerium wollte dabei eine Effizienzrendite von 10 bis 15 Prozent erzielen.
Der Rechnungshof stellte fest, dass die Aufgabenerledigung durch die Gesellschaft um 47 Mio. Euro teurer als die Eigenbesorgung des Landes ist. Er schlug vor, den Vertrag zum 31.12.2011 zu kündigen, um zumindest das vereinbarte Entgelt abzusenken.
Zusätzlich sollte das Land wegen weggefallener Querschnittsaufgaben 29 Mio. Euro einsparen. Der Rechnungshof forderte, dass das Justizministerium ein Einsparkonzept vorlegt.
Parlamentarische Behandlung
Der Beitrag wurde mehrfach parlamentarisch behandelt. Zuletzt hat der Landtag die Landesregierung gebeten, bei der Ausgestaltung der ab 2017 wieder staatlichen Struktur der Bewährungs- und Gerichtshilfe und bei Erhalt ihrer Qualität eine Absenkung des künftigen Aufwandes des Landes gegenüber der bisherigen Vertragslösung anzustreben. Weiter wurde die Landesregierung ersucht, unter Berücksichtigung der künftigen Struktur der Bewährungs- und Gerichtshilfe keine zusätzlichen Kapazitäten für Querschnittsaufgaben aufzubauen.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat den Vertrag zum 31.12.2011 nicht gekündigt. Das Vertragsentgelt wurde jedoch reduziert. Das Justizministerium hat bis Ende 2013 eine Evaluation der Bewährungs- und Gerichtshilfe vorgenommen. Auf dieser Basis hat der Ministerrat am 21.07.2015 die Rückführung der Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie des Täter-Opfer-Ausgleichs in eine staatliche Trägerschaft beschlossen. Mit dem Gesetz über die Sozialarbeit in der Justiz vom 26.10.2016 wurde die Landesanstalt Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg errichtet. Diese rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nimmt seit 01.01.2017 die Aufgaben der Bewährungs- und Gerichtshilfe wahr.
Bei der Überführung in die Anstalt des öffentlichen Rechts wird eine Entlastung des Landeshaushalts von jährlich etwa 1 Mio. Euro erwartet. Zusätzliche Kapazitäten für Querschnittsaufgaben der Bewährungs- und Gerichtshilfe sollen in der Justizverwaltung nicht geschaffen werden. Es sollen einmalige Umstellungskosten in Höhe von 2,6 Mio. Euro anfallen. Diese werden haushaltsneutral innerhalb des Einzelplans 05 finanziert.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 21.12.2016 beendet.