Organisation und Wirtschaftlichkeit der Studierenden- und Prüfungsverwaltung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Denkschrift 2022, Beitrag Nr. 18 (Kapitel 1440 bis 1464)

Die Hochschulen erbringen für ihre Studierenden - beginnend mit der Immatrikulation bis zum Abschluss des Studiums - eine Vielzahl von Dienstleistungen. Das Spektrum der Dienstleistungen umfasst u. a. die Verwaltung der persönlichen Daten der Studierenden, die Ausstellung von Studierendenausweisen und Bescheinigungen sowie vor allem die Verwaltung der Hochschulprüfungen bis hin zur Ausstellung der Zwischen- und Abschlusszeugnisse.

Der Rechnungshof hatte 2021 die Aufbau- und Ablauforganisation der für die Studierenden- und Prüfungsverwaltung zuständigen Organisationseinheiten an acht Hochschulen für angewandte Wissenschaften geprüft. Durch ein nach einzelnen Dienstleistungen gegliedertes Benchmark-Verfahren ermittelte der Rechnungshof aufgabenbezogen Optimierungspotenziale an allen geprüften Hochschulen.

Unterschiede zwischen den Hochschulen zeigten sich vor allem bei zentraler oder dezentraler Organisation und hinsichtlich der Digitalisierung der Prozesse.

Anfallende Aufgaben sollten digitalisiert werden, um dadurch Redundanzen und Medienbrüche zu vermeiden sowie die innerorganisatorischen Abläufe zu beschleunigen. Auf die Möglichkeiten moderner Campus-Management-Systeme sollte dabei zurückgegriffen werden.

Bei der Prüfungsverwaltung ließen sich die Optimierungspotenziale u. a. dadurch realisieren, dass die Arbeitsabläufe nach Möglichkeit in einer Organisationseinheit konzentriert würden. Unter Berücksichtigung aller vorgeschlagener Optimierungspotenziale könnte ohne Qualitätsverlust je nach Standort bis zu 1 Mio. Euro an jährlichem Personalaufwand eingespart und für Zwecke von Lehre und Forschung anderweitig eingesetzt werden.

Die Hochschulen hatten in Aussicht gestellt, die vom Rechnungshof festgestellten Optimierungspotenziale zu prüfen und im Rahmen ihrer Organisationshoheit nach Möglichkeit umzusetzen.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten,

1. auf die baden-württembergischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit dem Ziel einzuwirken, die vom Rechnungshof festgestellten Optimierungspotenziale in den Studierenden- und Prüfungsverwaltungen zügig umzusetzen und

2. dem Landtag zu berichten, welche Einsparungen die einzelnen Hochschulen durch die Umsetzung der Optimierungspotenziale erzielen konnten und welche Maßnahmen und Projekte mit dem so eingesparten Geld finanziert werden konnten.

Parlamentarische Erledigung

Der Beitrag ist noch nicht parlamentarisch erledigt. Die Landesregierung hat dem Landtag über das Veranlasste bis zum 31.03.2025 zu berichten.

Letzte Änderung dieses Artikels: 16.02.2023