Organisation des Zulassungsverfahrens an den baden-württembergischen Hochschulen

Denkschrift 2022, Beitrag Nr. 17

Wer an einer Hochschule studieren will, muss sich in der Regel um einen Studienplatz bewerben und wird, wenn die Bewerbung erfolgreich ist, zum Studium zugelassen. Auf Grundlage des Zulassungsbescheids kann sich der Studienbewerber immatrikulieren und sein Studium beginnen.

Der Rechnungshof hatte 2021 die Organisation der Zulassungsverfahren bei örtlich zulassungsbeschränkten und bei zulassungsfreien Studiengängen geprüft. Näher untersucht wurden die Zulassungsverfahren an den Universitäten Heidelberg und Tübingen, an den Pädagogischen Hochschulen Heidelberg und Karlsruhe sowie an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Aalen, Offenburg, Reutlingen, Stuttgart (Technik) und Ulm.

Der Rechnungshof stellte fest, dass sich das von der Stiftung für Hochschulzulassung unter Mitwirkung der Länder entwickelte und seit dem Wintersemester 2018/2019 in Baden-Württemberg für die meisten zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge verbindlich eingeführte Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) bewährt hatte und für alle Beteiligten Vorteile mit sich brachte. Allerdings hatte die Prüfung auch gezeigt, dass das Verfahren noch Schwächen aufzeigt, die von der Stiftung für Hochschulzulassung bzw. den beteiligten Hochschulen noch ausgeräumt werden mussten. Zudem sollte das DoSV in allen Ländern für verbindlich erklärt werden und bislang zulassungsfreie Studiengänge sowie Lehramtsstudiengänge einbezogen werden.

Die Untersuchung der Aufbau- und Ablauforganisation der Zulassungsverfahren zeigte, dass alle geprüften Hochschulen eine rechtlich einwandfreie Entscheidung über die Zulassung zu ihren Studiengängen gewährleisteten. Deutliche Unterschiede zwischen den Hochschulen ergaben sich jedoch beim Personalaufwand für die Zulassungsverfahren. Nach Berechnungen des Rechnungshofs könnten durch eine Optimierung des Verfahrens mehr als 1 Mio. Euro Personalaufwand jährlich eingespart werden. Der Rechnungshof empfahl, die Zulassungsverfahren weitgehend zu digitalisieren und innerhalb der Hochschule eine Zentralisierung der Zulassungsverfahren zu organisieren. Die Auswahlsatzungen sollten vereinfacht und standardisiert werden.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten,

1. darauf hinzuwirken, dass das Dialogorientierte Serviceverfahren von der Stiftung für Hochschulzulassung konsequent und benutzerfreundlich weiterentwickelt wird sowie künftig auch bei Lehramtsstudiengängen und nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen eingesetzt wird, und

2. in Kooperation mit den anderen Ländern darauf hinzuwirken, dass sich möglichst alle deutschen Hochschulen bei der Vergabe von Bachelor-Studienplätzen des Dialogorientierten Serviceverfahrens bedienen,

3. die baden-württembergischen Hochschulen bei der Optimierung ihrer Zulassungsverfahren zu unterstützen und dabei insbesondere auf die Digitalisierung und eine Zentralisierung der Zulassungsverfahren innerhalb der Hochschule hinzuwirken.

Parlamentarische Erledigung

Der Beitrag ist noch nicht parlamentarisch erledigt. Die Landesregierung hat dem Landtag über das Veranlasste bis zum 31.03.2024 zu berichten.

Letzte Änderung dieses Artikels: 16.02.2023