Festsetzung der Grunderwerbssteuer
Mit rund 2,5 Mrd. Euro war die Grunderwerbsteuer (GrESt) im Jahr 2021 die bedeutendste Landessteuer. Ihr unterliegen insbesondere Grundstückskaufverträge, aber in bestimmten Fällen z. B. auch die Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften mit Grundbesitz.
Der Rechnungshof hatte das Verfahren und die Arbeitsabläufe zur Festsetzung der GrESt bei mehreren Finanzämtern untersucht. Dabei stellte er Folgendes fest:
Bei der Festsetzung der Grunderwerbssteuer handelt es sich um ein Massenverfahren. Trotzdem waren viele Arbeitsprozesse bisher noch nicht digitalisiert. So übermittelten unter anderem die Notare die sogenannten Veräußerungsanzeigen über Grundstücke immer noch ausschließlich in Papierform an die Finanzämter. Die Daten mussten dann zeitaufwendig personell im IT-System erfasst werden. Die von den Notaren gefertigten Veräußerungsanzeigen waren zudem häufig fehlerhaft oder unvollständig.
Anteilsübertragungen bei Personengesellschaften führten bisweilen zu hohen Steuerausfällen, weil diese von den jeweiligen Steuerschuldnern nicht angezeigt wurden. Ein vorhandenes IT-Verfahren zur Erstellung von Kontrollmitteilungen bei solchen Erwerbsvorgängen wurde im Land bisher nicht eingesetzt, weil bundesweit bereits ein neues Verfahren geplant war.
Der Rechnungshof empfahl zum einen, die Digitalisierung des gesamten Verfahrens zur Festsetzung der Grunderwerbssteuer zu forcieren. Dazu sollten die elektronische Übermittlung von Veräußerungsanzeigen sowie die vollmaschinelle Steuerfestsetzung möglichst bald eingeführt werden. Zum anderen forderte der Rechnungshof, die Bearbeitung von Erwerbsvorgängen bei Personengesellschaften sicherzustellen. Dazu sollte das auf Bundesebene geplante Verfahren zur Erstellung von Kontrollmitteilungen zeitnah realisiert werden. Bis dahin sollte das im Land vorhandene Altverfahren eingesetzt werden.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, ihm über die ergriffenen Maßnahmen und deren Erfolg zu berichten.
Parlamentarische Erledigung
Der Beitrag ist noch nicht parlamentarisch erledigt. Die Landesregierung hat dem Landtag über das Veranlasste bis zum 31.12.2024 zu berichten.