Zuwendungen für den Bau und die Sanierung von Vereinssportanlagen

Denkschrift 2022, Beitrag Nr. 9 (Kapitel 0460)

Das Land fördert den Breiten- und Freizeitsport durch Zuschüsse zum Bau von Vereinssportanlagen und zur Beschaffung von Sportgeräten sowie für laufende Zwecke. Der Rechnungshof prüfte die Förderung von Bau und Sanierung von Vereinssportanlagen im Zeitraum von 2017 bis 2021 mit einem Volumen von rund 85,4 Mio. Euro.

Der Rechnungshof stellte fest, dass die vom Land im Prüfungszeitraum bereitgestellten Sondermittel von 20 Mio. Euro zum Abbau des bestehenden Antragsstaus nicht vollständig für diesen Zweck verwendet wurden. Stattdessen setzten der Landessportverband und die Sportbünde die Mittel für laufende Zwecke ein. Der Antragsstau nahm weiter zu.

Weiterhin wurde festgestellt, dass die Sportbünde die Zuschüsse nicht nach einheitlichen Maßstäben berechneten. Die uneinheitlichen Zuschussberechnungen führten dazu, dass antragstellende Vereine bei vergleichbaren Vorhaben in unterschiedlicher Höhe mit Landesmitteln unterstützt wurden.

Teilweise bewilligten die Sportbünde Zuwendungen, bei denen Vereine keine eigenen Finanzmittel eingebracht hatten. Einige geprüfte Maßnahmen wurden vollständig über Landes- und kommunale Mittel finanziert. Zum Teil lag sogar eine Überfinanzierung vor.

Außerdem prüften die Bewilligungsstellen die Verwendungsnachweise nicht ordnungsgemäß und stellten die Einhaltung des Vergaberechts nicht sicher.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten,

1. darauf hinzuwirken, dass die Sportbünde die für die Vereinssportanlagen veranschlagten Mittel auch tatsächlich hierfür verwenden. Hierzu sollte, solange Sondermittel für den Abbau des Antragsstaus zur Verfügung gestellt werden, auf die Deckungsfähigkeit der Mittel für den Vereinssportanlagenbau zu Gunsten der Mittel für laufende Zwecke verzichtet werden;

2. sicherzustellen, dass aus Gründen der Gleichbehandlung Sportfördermittel landesweit nach einheitlichen Maßstäben gewährt werden;

3. dass die Förderung nur unter der Voraussetzung gewährt wird, dass keine Überförderung seitens der öffentlichen Hand erfolgt. Im Falle einer Überförderung sollten die Fördermittel, welche die beantragten Gesamtkosten überschreiten, zurückgezahlt werden. Hierzu sollten die Sportförderrichtlinien entsprechend ergänzt werden;

4. darauf hinzuwirken, dass ausschließlich Verwendungsnachweise anerkannt werden, die den rechtlichen Anforderungen genügen. Hierzu sollte den Ver¬einen ein Musterverwendungsnachweis zur Verfügung gestellt werden. Die Verwendungsnachweisprüfung der Sportbünde sollte sich nach den Vorgaben des Haushaltsrechts richten und nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Vorgaben sollten dabei so nutzerfreundlich wie möglich vorgegeben werden. Das Regierungspräsidium Karlsruhe soll die Verwendungsnachweise der Ver¬eine stichprobenhaft prüfen und Vorortkontrollen durchführen;

5. darauf hinzuwirken, dass die Sportbünde die vergaberechtlichen Regeln an die Vereine verpflichtend weitergeben und deren Einhaltung stichprobenhaft überprüft wird.

Parlamentarische Erledigung

Der Beitrag ist noch nicht parlamentarisch erledigt. Die Landesregierung hat dem Landtag über das Veranlasste bis zum 31.03.2024 zu berichten.

Letzte Änderung dieses Artikels: 16.02.2023