Einsätze und Ausstattung der Bereitschaftspolizei
Die Bereitschaftspolizei des Landes gehört zum Polizeipräsidium Einsatz. Wie sie gegliedert und ausgestattet sein soll, regelt ein Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Land. Der Bund verpflichtet sich darin, der Bereitschaftspolizei Führungs- und Einsatzmittel im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bereitzustellen. Dem kam der Bund zwar grundsätzlich nach, häufig blieb er dabei jedoch weit hinter dem zurück, was das Verwaltungsabkommen als Soll-Ausstattung vorsah. Die Ausrüstung der Bereitschaftspolizei musste daher zunehmend aus Landesmitteln finanziert werden.
Das Verwaltungsabkommen regelt auch die vorrangigen Aufgaben der Bereitschaftspolizei. Neben Einsätzen im eigenen Land umfassen diese auch die Unterstützung für andere Länder. Im Rahmen der föderalen Sicherheitskooperation leistete Baden-Württemberg 2017 bis 2020 weit häufiger Einsatzunterstützung für andere Länder, als es selbst anforderte. Rein rechnerisch setzte die Bereitschaftspolizei 100 Einsatzkräfte ausschließlich dafür ein, andere Länder zu unterstützen. Zwar erhielt Baden-Württemberg dafür eine Erstattung, diese deckte jedoch nur die einsatzbedingten Mehrkosten ab. Die Personalkosten von knapp 5 Mio. Euro im Jahr trug das Land. Der Rechnungshof mahnte einen angemessenen Ausgleich für die Einsätze und eine sachgerechte Ausstattung durch den Bund an.
Der Rechnungshof empfahl ferner, die Einsätze der Bereitschaftspolizei wieder stärker auf deren originäre Aufgaben zu konzentrieren. Allein 100 Einsatzkräfte waren aufgrund temporärer Engpässe dauerhaft an andere Polizeidienststellen abgeordnet. Weitere 40 Einsatzkräfte wurden für den Objektschutz sicherheitsgefährdeter Einrichtungen und Liegenschaften eingesetzt. Für die originären Aufgaben der Bereitschaftspolizei standen diese Einsatzkräfte nur bedingt zur Verfügung.
Das Verwaltungsabkommen sieht eine dreijährige Verweildauer der Einsatzkräfte bei der Bereitschaftspolizei vor. Mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 29 Monaten blieb Baden-Württemberg deutlich darunter. Hier empfahl der Rechnungshof unter anderem, die Mindestverweildauer bei der Bereitschaftspolizei anzuheben.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung gebeten,
1. sich in Abstimmung mit den anderen Ländern dafür einzusetzen, dass der Bund die Haushaltsmittel für die Ausstattung der Bereitschaftspolizeien dem tatsächlichen Bedarf anpasst;
2. eine vorausschauende, alle Führungs- und Einsatzmittel umfassende Bedarfsplanung aufzubauen, diese regelmäßig zu aktualisieren und Bedarfe zu priorisieren;
3. darauf hinzuwirken, dass Bund und Länder gemeinsam Möglichkeiten für eine flexiblere, zielgerichtete Bedarfsdeckung erarbeiten;
4. im Dialog mit Bund und Ländern auf einen besseren finanziellen Ausgleich für Einsätze zur Unterstützung anderer Länder hinzuwirken;
5. die Einsätze der Bereitschaftspolizei auf deren originäre Aufgaben zu konzentrieren und dafür
- die Revierdienstunterstützung als dauerhaftes Personalverstärkungsinstrument sukzessive abzuschaffen,
- eine Auflösung der Einsatzzüge bei den regionalen Polizeipräsidien zu prüfen und
- den Kräfteansatz für die Sicherheitspartnerschaften und die Objektschutzmaßnahmen zu überprüfen;
- die Mindestverweildauer für Einsatzkräfte anzuheben und die maximale Verweildauer zu flexibilisieren;
7. die Arbeitszeitregelung für die Bereitschaftspolizei an deren Arbeitszeitrealität anzupassen.
Parlamentarische Erledigung
Der Beitrag ist noch nicht parlamentarisch erledigt. Die Landesregierung hat dem Landtag über das Veranlasste bis zum 30.09.2023 zu berichten.