Mobile Endgeräte in der Landesverwaltung
Der Rechnungshof hatte den Einsatz und Betrieb mobiler Endgeräte in der Landesverwaltung geprüft. In die Prüfung waren Smartphones und Tablets einbezogen.
Der Einsatz und der Betrieb mobiler Endgeräte wurden in der Landesverwaltung weitgehend dezentral gesteuert. Dies galt für die Verwaltung von Mobilfunkverträgen ebenso wie für die Beschaffung der Geräte. Dabei wurden oftmals bestehende landesweite Rahmenverträge nicht genutzt; die Vielfalt der eingesetzten Geräte war dadurch groß. Teilweise waren die Geräte bzw. die verwendeten Betriebssysteme veraltet. Ein einheitlicher Mindeststand an Betriebssystem-Versionen wurde nicht gewährleistet. Dies führte nicht nur zu erhöhtem Verwaltungsaufwand, sondern barg auch Risiken für die Informationssicherheit.
Der Rechnungshof mahnte hier nicht nur eine einheitliche Produktstrategie, sondern auch konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit an. Durch eine Zentralisierung des Managements bei der BITBW könnten Risiken verringert und die Wirtschaftlichkeit verbessert werden. Die BITBW verwaltete nur einen geringen Teil der mobilen Endgeräte des Landes.
Es gab keine landeseinheitlichen Vorgaben für die regelkonforme Nutzung der Geräte. Nach Auffassung des Rechnungshofs sollte beispielsweise verbindlich geregelt werden, wofür dienstliche und private Endgeräte genutzt werden dürfen und wofür nicht.
Weiterhin sollte die Mobilstrategie des Landes fortgeschrieben werden Diese entsprach vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung bei der Nutzung von mobilen Endgeräten und der zunehmenden Sicherheitsbedrohungen nicht mehr den aktuellen Anforderungen.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung gebeten,
1. die Mobilstrategie des Landes fortzuschreiben;
2. alle mobilen Endgeräte und die Mobilfunkverträge zentral, möglichst bei der BITBW, zu verwalten;
3. entsprechend den Empfehlungen des Rechnungshofs landesweit geltende Vorgaben zur Beschaffung und für die Nutzung mobiler Endgeräte zu machen und dabei die Bandbreite der Hersteller und Modelle einzuschränken;
4. mit Blick auf die Bedrohungslage die Informationssicherheit von mobilen Endgeräten weiter zu verbessern.
Parlamentarische Erledigung
Der Beitrag ist noch nicht parlamentarisch erledigt. Die Landesregierung hat dem Landtag über das Veranlasste bis zum 30.06.2023 zu berichten.