Strategische Steuerung der Landes-IT

Denkschrift 2022, Beitrag Nr. 5

Der Rechnungshof hatte die strategische Steuerung der Landes-IT und die Rolle der BITBW bei der IT-Neuordnung geprüft. Grundlage waren die ab Mitte 2015 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zum E-Government und zur BITBW.

Die BITBW ist als zentraler IT-Dienstleister für eine funktionierende Landesverwaltung wichtig. Das hatte sie beispielsweise mit dem raschen Aufbau der Videokonferenztechnik zu Beginn der Pandemie bewiesen. Auch den stetig wachsenden Anforderungen an die Informationssicherheit kann mit einer zentralen Einrichtung besser begegnet werden. Allerdings kamen der Bündelungsprozess und wichtige Projekte der IT-Neuordnung langsamer voran als erhofft: Der ursprünglich bis 2019 einzuführende sogenannter „Standardarbeitsplatz“ war erst bei zwei Dritteln der Arbeitsplätze angekommen; viele Fachverfahren wurden noch nicht von der BITBW betrieben. Der Rechnungshof regte an, diese und weitere Vorhaben mit zentraler Bedeutung für die Landes-IT prioritär zu verfolgen. Weiterhin sollte ihre Leistungsfähigkeit gestärkt werden. Sie musste für ihre Aufgaben und Dienstleistungen in großem Umfang Externe einsetzen - auch für Daueraufgaben und in Führungspositionen. Der Einsatz (meist teurer) Externer sollte zugunsten des Aufbaus von eigenem Personal reduziert werden; dazu bedürfe es flexiblerer Regelungen.

Ein wichtiges Ziel der IT-Neuordnung ist die Entwicklung von Strategien bzw. Konzepten für die gesamte Landes-IT. Planungs- und Steuerungsaktivitäten bezogen sich jedoch häufig nur auf Teilbereiche der Landesverwaltung. Der Rechnungshof sah hier Handlungsbedarf: Die bestehenden Ansätze bzw. Teilstrategien sollten zu einer umfassenden IT-Strategie mit einem Zielbild, wohin sich die Gesamtheit der IT des Landes in den kommenden Jahren entwickeln sollte, weiterentwickelt werden. Der IT-Rat und der ihm zuarbeitende Arbeitskreis Informationstechnik sollten funktional stärker als Beratungs-, Beschluss- bzw. Vorbereitungsgremium ausgerichtet werden.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten,

1. die Konsolidierung des Betriebs von IT-Infrastrukturen und Fachverfahren bei der BITBW auf Basis einer inhaltlichen und zeitlichen Migrationsplanung fortzusetzen;

2. Vorhaben mit zentraler Bedeutung für die IT des Landes prioritär zu verfolgen;

3. Die BITBW in ihrer Rolle als zentrale Dienstleisterin für die IT des Landes zu stärken, insbesondere

a) den Sachmitteleinsatz für Externe – soweit möglich und wirtschaftlich – zugunsten des Aufbaus eigener Personalressourcen zu reduzieren;

b) flexiblere Lösungen für zusätzliches Personal zu prüfen;

c) für besonders herausgehobene Führungspositionen der BITBW eine Besetzung mit außertariflich Beschäftigten zu ermöglichen und

d) hierzu gegebenenfalls erforderliche haushaltsrechtliche Änderungen zu initiieren;

4. die bestehenden ressortübergreifenden Ansätze und Teilstrategien für die Landes-IT zu konsolidieren, zu einer umfassenden IT-Strategie zusammenzuführen und ein „Zielbild 2030“ mit konkreten Umsetzungskonzepten zu entwickeln;

5. die seit Jahren vorgesehene Übertragung von Stellen aus anderen Einzelplänen zum Einzelplan 03 umzusetzen, um die Arbeitsfähigkeit der für die Steuerung der Landes-IT verantwortlichen Einheiten sicherzustellen;

6. die Struktur der mit IT befassten Gremien des Landes zu überprüfen und gegebenenfalls zu verschlanken,

7. den IT-Rat und den ihm zuarbeitenden Arbeitskreis Informationstechnik stärker auf ihre Funktion als Beratungs-, Beschluss- bzw. Vorbereitungsgremium auszurichten.

Parlamentarische Erledigung

Der Beitrag ist noch nicht parlamentarisch erledigt. Die Landesregierung hat dem Landtag über das Veranlasste bis zum Jahresbeginn 2024 zu berichten.

Letzte Änderung dieses Artikels: 16.02.2023